Patentamt schützt "Alle Mann am Ballermann"
Archivmeldung vom 25.07.2009
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittNun ist es amtlich: Der bereits seit vielen Jahren bekannte Slogan "alle Mann am Ballermann" ist eine geschützte Wortmarke. Das Deutsche Patent- und Markenamt in München hat diese neue "Ballermann-Marke" am 15.07.2009 unter dem Aktenzeichen 30 2009 008 808 in das Markenregister eingetragen.
Mit dieser weiteren Markeneintragung vervollständigt das oberbayerische Unternehmen A. Engelhardt Markenkonzepte GmbH aus Großkarolinenfeld sein Portfolio an geschützten Kennzeichenrechten rund um den Markennamen "Ballermann" (s.a. www.ballermann.de).
Die A. Engelhardt Markenkonzepte GmbH verwertet die "Ballermann-Rechte" in Form von Lizenzvergaben an interessierte Nutzer. So gehören die Miniaturspirituose BALLERMANN KURZTRIPS, die RTL2-Show BALLERMANN HITS, die Tonträgerserie BALLERMANN 6 BALNEARIO, der BALLERMANN CLUB, das Musiklabel BALLERMANN RECORDS sowie die monatlich von mehr als 300 DJs in ganz Deutschland erhobenen BALLERMANN CHARTS ebenso zu den Engelhardt´schen Ballermann-Aktivitäten wie die vielen, vielen original-lizenzierten BALLERMANN PARTYS in der Bundesrepublik.
Auch die jährliche Vergabe des BALLERMANN AWARD, "dem" Künstlerpreis der deutschen Partyszene, den die A. Engelhardt-Markenkonzepte GmbH gemeinsam mit dem Moerser-Unternehmen e-p-co vergibt, ist Teil der flächendeckenden Markenpräsenz, die aus der Bezeichnung "Ballermann" für ein Likörgetränk im Jahr 1994 mittlerweile Deutschlands Party- und Eventmarke Nr. 1 gemacht hat.
Übrigens: Der diesjährige BALLERMANN AWARD wird heuer erneut Ende September vergeben. Schon jetzt fiebert die bundesdeutsche Partyszene der Entscheidung entgegen, wer der Glückliche sein wird, der die Nachfolge von Drews (2008), Krause (2007) und Wendler (2006) antritt.
Quelle: A. Engelhardt Markenkonzepte GmbH