Nach ausbleibender Beitragsanpassung: ARD zeigt sich solidarisch mit Radio Bremen und dem Saarländischen Rundfunk
Archivmeldung vom 23.04.2021
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDie ARD-Gemeinschaft wird Radio Bremen und den Saarländischen Rundfunk finanziell entlasten. Darauf haben sich die Intendantinnen und Intendanten verständigt. Konkret geht es um den Finanzausgleich. Statt bisher 1,6 Prozent gehen in einer Übergangsphase 1,7 Prozent des Nettoaufkommens des Rundfunkbeitrags an Radio Bremen und den Saarländischen Rundfunk. Als Basis gilt der aktuelle Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro.
Es handelt sich dabei um eine Übergangsregelung. Sollte es nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu einer Anpassung des Rundfunkbeitrags auf 18,36 Euro kommen, tritt die ARD-Vereinbarung aus dem Jahr 2020 in Kraft. Die zuständigen Gremien der Sender haben dem zugestimmt.
"Wir unterstützen Radio Bremen und den Saarländischen Rundfunk in Solidarität, trotz der aktuellen Situation. Denn de facto ist die ARD zurzeit nicht bedarfsgerecht finanziert", sagt ARD-Vorsitzender Tom Buhrow. Thomas Kleist, Intendant des Saarländischen Rundfunks: "Wir freuen uns sehr über diesen solidarischen Kraftakt in der ARD auch in finanziell schwierigen Zeiten. Für den Saarländischen Rundfunk bedeutet dies eine spürbare Reduzierung der Mindereinnahmen, die durch die ausgebliebene Beitragsanpassung bei allen ARD-Anstalten entstehen."
Yvette Gerner, Intendantin von Radio Bremen: "Die Unterstützung der ARD gerade in Zeiten, in denen alle unter dem Ausbleiben der Beitragsanpassung leiden, ist beeindruckend. Radio Bremen kann seinen Auftrag damit etwas beruhigter bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wahrnehmen, auch wenn wir weiter sparen müssen."
Zum Hintergrund
Die Verteilung der Beitragseinnahmen in der ARD orientiert sich an der Größe der Sendegebiete. Dadurch können die kleineren Anstalten Radio Bremen und Saarländischer Rundfunk allein mit ihrem Anteil ihren gesetzlichen Auftrag nicht erfüllen. Der in der ARD vereinbarte und sodann staatsvertraglich festgesetzte Finanzausgleich verringert dieses strukturelle Defizit. Nachdem der 1. Medienänderungsstaatsvertrag nicht in allen Ländern ratifiziert worden ist, konnte die 2020 beschlossene Anpassung des Finanzausgleichs - genau wie der neue Rundfunkbeitrag - aber nicht wie geplant zum 1. Januar 2021 wirksam werden. Eigentlich sollte die Finanzausgleichsmasse von derzeit 1,6 Prozent des Nettobeitragsaufkommens in zwei Schritten zunächst auf 1,7 Prozent ab 2021 und auf 1,8 Prozent ab 2023 erhöht werden. Obwohl die entsprechende staatsvertragliche Regelung nicht in Kraft getreten ist, hat die ARD nun solidarisch eine Übergangslösung gefunden, um die kleinen Sender zu unterstützen.
Quelle: ARD Presse (ots)