Künftig werden Gerichte über Relevanz von Fotos entscheiden
Archivmeldung vom 07.03.2007
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Freigeschaltet durch Jens BrehlMit Unverständnis hat der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) in Berlin auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs reagiert, wonach bei der Abbildung von Prominenten - so genannten absoluten Personen der Zeitgeschichte - künftig der Informationswert der dazu gehörenden Berichterstattung eine Rolle spielen soll.
Bisher durfte, wie das Bundesverfassungsgericht zuletzt
1999 klargestellt hatte, auch ohne konkreten Anlass Fotos
veröffentlicht werden. Damit würden die schädlichen Folgen des vom
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte im Jahr 2004 gefällten
und damals heftig umstrittenen "Caroline-Urteils" deutlich sichtbar,
kritisierten die Zeitungsverleger. Künftig müssten es, folge man der
Logik des Gerichts, die Journalisten der Rechtsprechung überlassen,
ob ein Foto relevant sei oder nicht.
Quelle: Pressemitteilung Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)