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Künftig werden Gerichte über Relevanz von Fotos entscheiden

Archivmeldung vom 07.03.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.03.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Mit Unverständnis hat der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) in Berlin auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs reagiert, wonach bei der Abbildung von Prominenten - so genannten absoluten Personen der Zeitgeschichte - künftig der Informationswert der dazu gehörenden Berichterstattung eine Rolle spielen soll.

Bisher durfte, wie das Bundesverfassungsgericht zuletzt 1999 klargestellt hatte, auch ohne konkreten Anlass Fotos veröffentlicht werden. Damit würden die schädlichen Folgen des vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte im Jahr 2004 gefällten und damals heftig umstrittenen "Caroline-Urteils" deutlich sichtbar, kritisierten die Zeitungsverleger. Künftig müssten es, folge man der Logik des Gerichts, die Journalisten der Rechtsprechung überlassen, ob ein Foto relevant sei oder nicht.

Quelle: Pressemitteilung Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)

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