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Arbeitslosengeld: Schauspieler-Sonderregelung kaum genutzt

Archivmeldung vom 11.06.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.06.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de

Die Sonderregelung beim Arbeitslosengeld I für überwiegend kurz befristet Beschäftigte wie Schauspieler und Künstler wird kaum genutzt. Das geht aus der Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor, über welche die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" in ihren Montagsausgaben berichten. Demnach wurden zwischen April 2016 und März 2017 gerade einmal 334 entsprechende Anträge gestellt und 238 davon bewilligt.

Zum Vergleich: Zwischen April 2009 und März 2010 waren es 883 gestellte und 221 bewilligte Anträge. Die Sonderregelung insbesondere für Beschäftigte in der Film- und Fernsehbranche sieht einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I bereits nach sechs statt der üblichen zwölf Monate Anwartschaftszeit vor. Voraussetzung ist, dass die Betroffenen innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Arbeitslosigkeit mehr als die Hälfte der erforderlichen sechsmonatigen Vorversicherungszeit kurz befristet beschäftigt waren. Die Bundesregierung will die Regelung, die eigentlich Mitte des Jahres auslaufen würde, nun verlängern. "Es ist nicht hinnehmbar, dass Hunderttausende Arbeitslose keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I erhalten, obwohl sie Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, und stattdessen Hartz IV beziehen müssen", sagte Grünen-Arbeitsmarktexperte Wolfgang Strengmann-Kuhn dem RND.

"Durch die Regelung, die eigentlich eine Antwort auf dieses Problem sein sollte und jetzt um weitere zwei Jahre verlängert werden soll, erhielten im letzten Jahr nur etwas über 200 Personen einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I." Die geplante Verlängerung dieser Regelung sei "ein schlechter Witz". Strengmann-Kuhn sagte, Beschäftigte sollten bereits nach vier Monaten Beitragszahlung einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I erhalten: "Dadurch würden mindestens 300.000 Menschen erreicht.".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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