Hofmann & Voges gewinnt zweiten "Der Seewolf"-Titelschutz-Prozeß Tele München unterliegt
Archivmeldung vom 30.04.2009
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.04.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch HBHeute hat das Oberlandesgericht München im Prozeß um den Titel "Der Seewolf" der Tele München gegen die Produktionsfirma Hofmann & Voges, der Berufung von Hofmann & Voges stattgegeben. Die Klage der Tele München wurde abgewiesen.
Dies ist der zweite gescheiterte Versuch der Tele München, die Verwendung des Titels "Der Seewolf" anderen zu verbieten. Bereits im September 2008 ist sie vor dem Landgericht München I mit dem Versuch einer einstweiligen Verfügung gegen ProSieben gescheitert. Mit dem heutigen Urteil hat das Gericht - wie schon zuvor das Landgericht München I im Prozeß gegen ProSieben - entschieden, dass die von Hofmann & Voges im Auftrag von ProSieben produzierte Neuverfilmung des gleichnamigen Literaturklassikers von Jack London den Titel "Der Seewolf" tragen darf. Die Produktion wurde bereits im Dezember 2008 von ProSieben unter diesem Titel ausgestrahlt. Tele München hatte unter Berufung auf ihre Verfilmung "Der Seewolf" aus dem Jahre 1971 versucht, Hofmann & Voges sowie ProSieben die Verwendung des Titels zu untersagen.
"Ein wichtiges Urteil, da zukünftig im Fall der mehrfachen Verfilmung eines (gemeinfrei gewordenen) Literaturklassikers eine frühere Verfilmung nicht den Titel der Literaturvorlage für spätere Verfilmungen sperren darf. Damit dürfen auch spätere Verfilmungen den Originaltitel der Literaturvorlage verwenden. Das ist nicht nur für die 'Der Seewolf'-Verfilmung, sondern auch für weitere Klassikerverfilmungen und damit für die Branche insgesamt eine wichtige und gute Entscheidung", freut sich Christian Balz, Leiter des Bereichs deutsche Fiction von ProSieben, über das Urteil.
Quelle: ProSieben Television GmbH