Kinderschützer fordern Millionenstrafe für YouTube
Archivmeldung vom 10.04.2018
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittIn einer formellen Beschwerde fordern Kinderschützer und Verbrauchergruppen die Federal Trade Commission dazu auf, gegen Google zu ermitteln und dem Internetriesen Geldstrafen in Höhe von mehreren Millionen Dollar aufzubrummen. Der Grund: Die Online-Privatsphäre von Kindern würde in vielen Fällen verletzt. Google würde es zulassen, dass Werbung gezielt auf Kinder gericht werde. Im Fokus der Kritik steht das Videportal YouTube.
Profit mit Kinder-Werbung
"Google profitiert in beträchtlichem Maße vom Verkauf von Werbung an Kinder ausgerichtete Programme. Es macht weltweit Verträge mit Produzenten und Distributoren von Online-Programmen für Kinder. Google hat ein globales und sehr lukratives Geschäft aufgebaut, das auf den tiefen Verbindungen der Kinder zu YouTube basiert", betont Jeff Chester vom Center for Digital Democracy. Dabei wollte das Unternehmen erst vor Kurzem mit einem Fünf-Punke-Plan an seinem Inhalt arbeiten.
YouTube wird vorgeworfen, gegen den Children's Online Privacy Protection Act verstoßen zu haben und absichtlich Kinder dazu zu verlocken, online etwas zu finden. Werbung für Spielzeug, Themenparks oder Turnschuhe würden beabsichtigt neben Videos für Kinder auftauchen. YouTube hat bereits reagiert und gibt an, dass es "die Beschwerde gründlich lesen und bewerten werde". Man würde recherchieren, ob es Dinge gebe, die verbessert werden könnten. Weil die Plattform dem Sprecher zufolge nicht vorrangig für Kinder gemacht sei, hätte YouTube erheblich in die Erstellung der "YouTube Kids App" investiert, um eine Alternative anzubieten.
Nur halbherziges Blockieren
Laut Experten weiß Google, was es tut. Sie verweisen auf das "Google Preferred"-Programm, mit dem Werbetreibende auf YouTube eine Prämie zahlen können, um ihre Anzeigen in den beliebtesten Videos zu schalten. Das Programm umfasst ein sogenanntes "Parenting & Family Line-Up", das Kanäle wie ChuChuTV, Fox BabyTV und SevenSuperGirls umfasst. Zudem würde YouTube zwar Nutzer blockieren, die sich als unter 13 Jahre identifizieren lassen - für das Ansehen von Videos auf der Plattform ist jedoch grundsätzlich kein Konto erforderlich.
Quelle: www.pressetext.com/Sabrina Manzey