Rundfunkbeitrag: Infomaterial für Asylbewerber und Asylberechtigte - Deutsche zahlen, Asylanten nicht
Archivmeldung vom 22.07.2017
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.07.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttARD, ZDF und Deutschlandradio haben eine weitere Informationsoffensive zum Thema Rundfunkbeitrag gestartet. Ziel ist es, Flüchtlingshelfer stärker in der Beratung zu unterstützen - also Kommunen, Verbraucherzentralen, gemeinnützige Einrichtungen und ehrenamtliche Helfer. "Die Resonanz auf das Angebot ist überwältigend", sagt Eva-Maria Michel, Justiziarin und stellvertretende Intendantin des WDR sowie Leiterin der Beitragskommunikation für ARD, ZDF und Deutschlandradio.
Mehr als 1.000 Beratungseinrichtungen haben bereits jetzt die neuen Informationsflyer für die Zielgruppe Asylbewerber und Asylberechtigte bestellt. "Das zeigt den Informationsbedarf, der nach wie vor vorhanden ist. Wir freuen uns, hier mit unseren Flyern helfen zu können."
Der Grundgedanke: Obwohl Asylbewerber und Asylberechtigte in der Regel keinen Rundfunkbeitrag zahlen müssen, bekommen sie in vielen Fällen Post vom Beitragsservice -wissen aber nicht immer, was zu tun ist. Hier setzt der Flyer an und erklärt leicht verständlich in acht Sprachen, was die nächsten Schritte sind.
Der Flyer ist Teil zahlreicher Maßnahmen mit demselben Ziel: aufklären, Hilfe leisten, unnötige Schreiben vermeiden. Bereits im Jahr 2015 hat der Beitragsservice eine Sperrliste für Flüchtlingsunterkünfte angelegt. Seitdem gilt: Meldet eine Stadt die Adresse einer Flüchtlingsunterkunft, gehen keine Schreiben an die Bewohner raus. Der Beitragsservice sperrt diese Adressen.
Allgemein gilt: Asylbewerber und Asylberechtigte müssen in aller Regel keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Warum es trotzdem sein kann, dass der Beitragsservice sie anschreibt: Sobald jemand in Deutschland seinen Wohnsitz anmeldet, übermittelt das zuständige Meldeamt dem Beitragsservice Name und Adresse. Anhand von Name und Adresse kann der Beitragsservice allerdings nicht nachvollziehen, ob eine Person in einer Gemeinschaftsunterkunft lebt oder Asyl-Sozialleistungen erhält - in beiden Fällen besteht keine Pflicht, den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Um das abzuklären, ist der Beitragsservice auf Mithilfe angewiesen. Er schreibt die Betroffenen an und bittet darum, sich anzumelden und sich gegebenenfalls befreien zu lassen.
Den Flyer mit Zielgruppe Asylbewerber und Asylberechtigte gibt es auf Deutsch, Englisch, Arabisch, Farsi, Tigrinya, Französisch, Somali und Griechisch.
Hintergrund:
Nach Angaben des Beitragsservice zahlen nicht nur die Asylbewerber und Asylberechtigten keine "Zwangsgebühren", auch über 4.900.000 Deutsche zahlen nicht mehr. So hoch ist die Zahl der Mahnverfahren. Insgesamt hat die GEZ 1,6 Millionen Vollstreckungsersuchen im Moment am laufen. Es wurden sogar schon, meist alleinerziehende Mütter, in Erzwingungshaft gesteckt. Tausende Klagen laufen im Moment gegen die Zwangsgebühr ohne wahrscheinlich rechtliche Basis.
Quelle: Beitragskommunikation ARD, ZDF, Deutschlandradio (ots) / André Ott