VDZ warnt nach neuerlichem Caroline-Urteil vor weiterer Beschränkung der Berichterstattung über Prominente
Archivmeldung vom 07.03.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittÜberraschenderweise hat der Bundesgerichtshof mit mehreren Urteilen vom gestrigen Tage die Freiheit der Presse in der Berichterstattung über öffentliches Verhalten Prominenter eingeschränkt.
Das Bundesverfassungsgericht hatte zuletzt 1999
klargestellt, dass die Öffentlichkeit ein berechtigtes Interesse an
Berichten über das öffentliche Verhalten von Stars aus Politik,
Gesellschaft und Wirtschaft auch außerhalb ihrer unmittelbaren
Funktionen hat. Demgegenüber wollte der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte die Pressefreiheit auf die Funktionsausübung
öffentlicher Personen reduzieren und hatte deshalb die
Veröffentlichung von Bildern über öffentliches Privatverhalten der
Prinzessin von Hannover verboten.
In den nun vom Bundesgerichtshof verhandelten Fällen ging es wiederum um Bilder von harmlosen öffentlichen Auftritten Prominenter, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zulässig sind. In Abkehr davon hält der Bundesgerichtshof nun nur noch diejenigen Bilder für zulässig, die zu einer Debatte mit spezifischem Sachgehalt beitragen. Das soll beispielsweise bei Bildern vom Strandurlaub nicht generell, aber dann der Fall sein, wenn gleichzeitig nahe und selbst prominente Angehörige des am Strand abgelichteten Prominenten ernstlich erkrankt sind. "Der Bundesgerichtshof verlässt mit diesem schwammigen Kriterium seine eigene Prämisse, nach der Pressefreiheit voraussetzt, dass die Presse selbst nach publizistischen Kriterien entscheiden darf, was aus der Masse des Zeitgeschehens berichtenswert erscheint", sagte Dr. Christoph Fiedler, Leiter Medienpolitik im VDZ. "Das Bundesverfassungsgericht wird dieser bedenklichen Annäherung an die zu restriktive französische Rechtsprechung hoffentlich eine Absage erteilen. Andernfalls könnten Prominente aus Politik, Gesellschaft und Wirtschaft eine Macht über die sie betreffende Berichterstattung gewinnen, die mit einer freiheitlichen Demokratie nur schwerlich vereinbar scheint."
Quelle: Pressemitteilung VDZ