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stern prüft rechtliche Schritte gegen Abhören von Telefonaten zweier Redakteure

Archivmeldung vom 06.12.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.12.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Die Münchner Staatsanwaltschaft hat dienstliche Telefongespräche der stern-Redakteure Katja Gloger und Hans-Martin Tillack abhören und protokollieren lassen. Im Rahmen ihrer Ermittlungen im Fall des CIA-Entführungsopfers Khaled el-Masri hatte die Münchner Staatsanwaltschaft im Januar 2006 eine Telefonüberwachung des el-Masri-Anwalts Manfred Gnjidic angeordnet.

Von den sechs protokollierten Telefonverbindungen betrafen allein drei Telefonate, die die beiden stern-Redakteure mit Gnjidic im März 2006 geführt haben. In den Gesprächen zwischen Gloger, beziehungsweise Tillack und Gnjidic ging es um einen Mann namens "Sam", der el-Masri während dessen Verschleppung in Afghanistan in perfektem Deutsch verhört haben soll. Gloger und Tillack recherchierten damals über die Identität dieses "Sam". Der stern prüft jetzt rechtliche Schritte gegen das Abhören der Telefonate. Wie der verantwortliche Münchner Staatsanwalt Martin Hofmann jetzt dem stern sagte, seien "ausschließlich verfahrensrelevante Telefonate" protokolliert worden.

Ein Sprecher des bayerischen Justizministeriums sagte dem stern: "Beim Antrag ihrer Telefonüberwachung hat die Staatsanwaltschaft die Tatsache gewürdigt, dass nicht nur der Überwachte als Rechtsanwalt, sondern unter Umständen auch einige seiner Gesprächsteilnehmer Angehörige eines nach Paragraf 53 StPO besonders geschützten Berufsstandes sein könnten." Zu den nach diesem Paragraph mit einem Zeugnisverweigerungsrecht ausgestatteten Berufsgruppen gehören auch Journalisten.

Anwalt Gnjidic hat bereits gegen die Überwachung seiner Telefonanschlüsse Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Quelle: Pressemitteilung stern

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