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Voßkuhle-Vorstoß für Gerichts-TV: SPD-Rechtspolitiker Edathy lehnt Übertragung von Verfahren im Fernsehen ab

Archivmeldung vom 25.11.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.11.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Andreas Voßkuhle / Bild: uni-freiburg.de
Andreas Voßkuhle / Bild: uni-freiburg.de

Als "Schnellschuss" hat SPD-Rechtspolitiker Sebastian Edathy die Initiative von Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle kritisiert, Kameras in Gerichtssälen zuzulassen. "Für Strafprozesse halte ich das für absolut ausgeschlossen, intime Belange von Personen dürfen keinem Millionenpublikum zur Verfügung gestellt werden", sagte der SPD-Rechtsexperte Sebastian Edaty der "Mitteldeutschen Zeitung" (Freitagausgabe).

Man müsse genau "zwischen Transparenz und Voyeurismus unterscheiden". Edaty kann sich eine TV-Übertragung von Prozessen nur vorstellen, "wenn es sich um herausragende Prozesse ohne Beteiligung von Persönlichkeitsrechten handelt", etwa wenn das Bundesverfassungsgericht über Befugnisse der Bundeswehr im Inland verhandele.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung

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