OLG Hamburg: NDR durfte Claassen-Äußerung aus "Sabine Christiansen"-Sendung herausschneiden
Archivmeldung vom 11.08.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas Oberlandesgericht Hamburg hat in einem Beschluss vom 7. August 2006 festgestellt, dass der NDR presserechtlich korrekt gehandelt habe, als er eine missverständliche Äußerung des EnBW-Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr Utz Claassen aus der ausnahmsweise voraufgezeichneten Sendung "Sabine Christiansen" vom 4. Juni 2006 herausgeschnitten hat.
Beim unbefangenen Zuschauer wäre
andernfalls der unzutreffende Eindruck entstanden, so das Gericht,
dass der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll einer
Einladung von EnBW zu einem Bundesligaspiel gefolgt sei.
Das Gericht hat dem NDR untersagt, eine in diesem Zusammenhang
seinerzeit auf Anfrage abgegebene Erklärung erneut zu verwenden. Da
aus der in Frage stehenden Äußerung von Prof. Claassen ein
unzutreffender Eindruck beim Zuschauer hätte entstehen können, so das
Gericht, wäre der NDR jedoch berechtigt gewesen, eine
Pressemitteilung zu verwenden, in der dies als Grund für die Kürzung
der Sendung "Sabine Christiansen" genannt worden wäre.
Der NDR prüft zur Zeit, ob er gegen die vorläufige Untersagung des
OLG Hamburg Rechtsmittel einlegt; dies umso mehr, als Prof. Claassen
in der ersten Instanz erfolglos geblieben war.
Quelle: Pressemitteilung NDR