Oberlandesgericht reduziert Entschädigung für Kachelmann
Archivmeldung vom 12.07.2016
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittIm Berufungsverfahren zur Berichterstattung u.a. von BILD über den Vergewaltigungs-Prozess gegen Jörg Kachelmann in den Jahren 2010 und 2011 hat das Oberlandesgericht Köln am Dienstag, 12. Juli 2016, die Geldentschädigung für den Wetter-Moderator weiter reduziert. Nach Ansicht des OLG Köln habe es keine Kampagne gegen den Wetter-Moderator gegeben.
Das Oberlandesgericht sprach ihm 395.000 Euro zu und blieb damit deutlich unter dem Jörg Kachelmann in erster Instanz zugesprochenen Schmerzensgeld in Höhe von 635.000 Euro. Der Anwalt Kachelmanns hatte bereits selbst die ursprüngliche Forderung von 2,25 Mio. Euro gegen Axel Springer auf 950.000 Euro reduziert, also mehr als halbiert.
Bereits in der mündlichen Verhandlung am Donnerstag, den 28. April 2016, hatte das Oberlandesgericht bestätigt, dass es keine Kampagne gegen den Wetter-Moderator gegeben hat. Das Gericht bestätigte die Auffassung des Landgerichts Köln, dass Jörg Kachelmanns Strafverfahren wegen Vergewaltigung ein hohes Berichterstattungsinteresse hervorgerufen sowie immer wieder neue Anlässe zur Berichterstattung gegeben habe.
Der Senat bezeichnete mehrere Berichte als "harmlos", die zuvor von Jörg Kachelmanns Anwalt wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechtes angegriffen worden waren. Einige Fotos, die Jörg Kachelmann etwa auf dem Weg zum Gericht und auf dem Gefängnis-Hof zeigten, hielt der Senat indes für entschädigungswürdig.
Das Landgericht Köln hatte bereits in der Vorinstanz am 30. September 2015 betont, dass die Abwägung zwischen den gegensätzlichen Grundrechtspositionen von Persönlichkeitsrecht und Pressefreiheit für Redaktionen in diesem Fall außerordentlich schwierig gewesen sei. BILD habe weder vorsätzlich noch hartnäckig agiert.
Claas-Hendrik Soehring, Leiter Medienrecht der Axel Springer SE: "Das Urteil zeigt: Mit seiner absurd hohen Millionen-Klage ist Jörg Kachelmann gescheitert, in zweiter Instanz ist ihm jetzt nur noch ein Bruchteil der ursprünglichen Forderung zugesprochen worden. Von der Zulässigkeit unserer Berichterstattung sind wir nach wie vor überzeugt - ob wir Nichtzulassungsbeschwerde einlegen, werden wir nach einer genauen Prüfung der Urteilsgründe entscheiden."
Quelle: BILD (ots)