GEZ-Regeln verwirren PC-Nutzer
Archivmeldung vom 21.02.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittMittelständler und Freiberufler klagen seit Jahren über zu viel Bürokratie und eine hohe Abgabenlast – doch neuerdings müssen mehrere Hunderttausend von ihnen einen weiteren Obolus entrichten: Für internetfähige Computer und Handys verlangt die GEZ seit Anfang 2007 Rundfunkgebühren.
„Wegen der unübersichtlichen Gebührenstruktur ist vielen aber noch nicht klar, ob sie betroffen sind“, sagt Thomas Mosch, Mitglied der Geschäftsleitung des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM). „Viele müssen extra zahlen, obwohl sie das magere Internet-Angebot von ARD und ZDF nicht nutzen.“ Der BITKOM erklärt, wie die neuen Regeln zu verstehen sind und welche Rechte die PC-Nutzer haben.
1. Alle PC-Nutzer werden GEZ-Kunden
Wer bereits GEZ-Kunde ist, kommt zwar um die neue Monatsgebühr von 5,52 Euro herum. Doch viele Selbstständige nutzen im Büro weder Radio noch TV – deshalb werden sie jetzt für den PC zur Kasse gebeten. Gleiches gilt für Rundfunk-Muffel mit privatem Computer. Wohn- und Betriebsräume betrachtet die GEZ dabei streng getrennt: Ein angemeldeter Fernseher im Wohnzimmer entbindet Freiberufler nicht von der PC-Gebühr im Home Office.
2. Auch moderne Handys und PDAs sind gebührenpflichtig
Dieselben Regeln gelten für Handys der neuesten Generation: Für UMTS-Telefone ist die PC-Gebühr ebenfalls fällig, wenn nicht bereits ein anderes Gerät bei der GEZ registriert ist. Auch internetfähige Taschencomputer haben die Gebührenfahnder im Visier.
3. Jede Firmen-Filiale muss extra zahlen
Die PC-Gebühr wird nicht pro Rechner fällig, sondern pro Standort. Betriebe mit mehreren Filialen müssen den Obolus für jedes Firmengrundstück extra zahlen. Wichtiger Hinweis: Handys und Laptops sollten einem Betriebsgrundstück zugeordnet und am besten im Inventarverzeichnis eintragen werden. Nur dann sind die mobilen Geräte von einer separaten Gebühr befreit.
4. Für Betriebe gibt es keinen Ausweg
Technische Tricks helfen nicht gegen die GEZ: So spielt es für die Gebühreneintreiber keine Rolle, ob der Rechner tatsächlich ans Netz angeschlossen ist. Rechtlich zählt allein, ob er es sein könnte – und prinzipiell ist heute jeder Computer internetfähig. Auch spezielle Blockier-Programme ändern nichts an der Gebührenpflicht, ebenso wenig der Ausbau von Lautsprechern oder Soundkarten. Außerdem: Firmen müssen ihre Steuererklärung elektronisch abgeben. Daher kann die GEZ getrost annehmen, dass jeder noch so kleine Betrieb einen PC nutzt.
5. Bei privaten Nutzern tut sich die GEZ schwerer
Privatpersonen kann die GEZ schwerer nachweisen, dass sie Gebühren zahlen müssen. Der Grund: Die GEZ ist keine Behörde, sondern ein Dienstleister der Rundfunkanstalten. Deshalb darf sie zum Beispiel keine Wohnungen durchsuchen – niemand muss ihre Fahnder reinlassen. So lange die GEZ kein Gericht bemüht, kann sie auch niemanden zu einer Auskunft zwingen, ob er zu Hause Radio hört oder fernsieht. Das Gleiche gilt für die Computer-Nutzung. Doch aufgepasst: Wer eine Homepage betreibt, dürfte als Gebührenverweigerer auf dünnem Eis stehen. Denn dann liegt der Verdacht nahe, dass ein privater Internet-PC im Spiel ist.
Die Hightech-Branche fordert seit langem, die komplizierten GEZ-Regeln zu vereinfachen. So plädiert der BITKOM für eine niedrige Rundfunkabgabe, die alle Haushalte und Unternehmen zahlen. „Ein wissenschaftliches Gutachten des Bundestags hat gezeigt, dass diese Medienabgabe bei neun bis elf Euro liegen könnte“, erklärt Geschäftsleiter Thomas Mosch. Das ist weniger als der heutige GEZ-Volltarif von 17,03 Euro. „Damit könnte man die überbordende Bürokratie der GEZ abbauen und die Schnüffelpraxis einstellen“, betont Mosch. „Auch müsste man nicht ständig die Regeln ändern, wenn neue Hightech-Geräte auf den Markt kommen.“ Ergebnis der Proteste von Verbänden und Bürgerinitiativen: Die Ministerpräsidenten der Länder haben im Oktober angekündigt, dass sie die Rundfunkfinanzierung zum Jahr 2008 neu regeln wollen.
Quelle: Pressemitteilung BITKOM