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COMPACT-Verbot: AfD-Mann entlarvt von der Leyen

Archivmeldung vom 11.10.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.10.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: COMPACTTV / Eigenes Werk
Bild: COMPACTTV / Eigenes Werk

COMPACT wird Thema im EU-Parlament: Der AfD-Europaabgeordnete Alexander Jungbluth hat die Kommission am Montagabend mit dem beispiellosen Angriff auf Deutschlands Pressefreiheit konfrontiert. Dies berichtet COMPACT-TV.

Weiter berichtet COMPACT-TV: "In unserer historischen Ausgabe „Sieg! Chronik des Faeser-Skandals“ haben wir die Sache gründlich aufgearbeitet. Mit den wichtigsten Zitaten, Experten-Statements, Berichten und Auszügen aus den Gerichtsakten beider Seiten. 

Zuvor hatte Jungbluth als Vertreter der Fraktion Europa der Souveränen Nationen (ESN), in der die AfD-Abgeordneten organisiert sind, eine Anfrage (3.9.2024) in dieser Sache an die EU-Kommission gerichtet, die wir nachfolgend im Wortlaut dokumentieren:

Widerrechtliches Verbot des COMPACT-Magazins und Einschränkung der Pressefreiheit in der Bundesrepublik Deutschland durch Nancy Faeser

Die deutsche Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat am 16. Juli 2024 im Zuge einer deutschlandweiten Razzia in vier Bundesländern das COMPACT-Magazin von Herausgeber Jürgen Elsässer mit der Begründung, es richte sich „gegen die verfassungsmäßige Ordnung im Sinne von Artikel 9 des Grundgesetzes und § 3 des Vereinsgesetzes“, verboten. Die Hausdurchsuchungen beschränkten sich dabei nicht nur auf Redaktionsräume, sondern betrafen auch die Privatwohnungen der Mitarbeiter.

Am 14. August 2024 setzte das Bundesverwaltungsgericht den Sofortvollzug des Compact-Verbots teilweise aus. Als Begründung wurde der grundrechtswidrige Eingriff in die Meinungs- und Pressefreiheit (Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz) der COMPACT-Magazin GmbH genannt, die ihren Tätigkeitsfokus auf das Vertreiben von Online- und Printmedien setzt.

1. Wie bewertet die Kommission den nachweislich rechtswidrigen Eingriff in die Meinungs- und Pressefreiheit durch das Bundesinnenministerium unter Nancy Faeser?

2. Wie gedenkt die Kommission die von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen angestrebte Unterstützung und den Schutz unabhängiger Medien und Journalisten auch auf nationaler Ebene sicherzustellen?

3. Inwieweit werden freie und unabhängige Medien durch das Europäische Medienfreiheitsgesetz4 vor staatlicher Willkür geschützt?

Die ebenso nichtssagende wie bezeichnende Antwort der Kommission:

Antwort von Vizepräsidentin Jourová im Namen der Europäischen Kommission (2.10.2024)
Die Kommission äußert sich nicht zu Einzelfällen, die in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen. Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen können sich an die zuständigen nationalen Behörden wenden, wenn sie der Meinung sind, dass nationale Maßnahmen ihre Rechte verletzen.

Die Wahrung der Freiheit und des Pluralismus der Medien, wie sie in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert sind, steht im Mittelpunkt der Bemühungen der Kommission zur Wahrung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in der EU. Mit dem Europäischen Medienfreiheitsgesetz ist ein verstärkter Rahmen für Mediendiensteanbieter geschaffen worden.

Laut Artikel 4 Absatz 1 des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes, der ab dem 8. Februar 2025 gilt, werden Mediendiensteanbieter das Recht haben, ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten im Binnenmarkt auszuüben, und dürfen nur dabei nur nach dem EU-Recht zulässigen Beschränkungen unterworfen werden. In Erwägungsgrund 16 wird klargestellt, dass sich solche Beschränkungen aus Maßnahmen ergeben können, die von nationalen Behörden im Einklang mit dem EU-Recht angewandt werden.

Mit dem Europäischen Medienfreiheitsgesetz werden auch besondere Vorschriften eingeführt, mit denen die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet werden, die redaktionelle Freiheit und Unabhängigkeit der Mediendiensteanbieter zu wahren und sich nicht in Kernaspekte ihrer Tätigkeiten, wie redaktionelle Entscheidungen, journalistische Quellen und Mitteilungen, einzumischen. Das Europäische Medienfreiheitsgesetz sieht aber auch Ausnahmen vor, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen, solche Maßnahmen zu ergreifen, wenn bestimmte materielle und verfahrenstechnische Voraussetzungen erfüllt sind.

Im Rahmen ihres jährlichen Berichts über die Rechtsstaatlichkeit bewertet die Kommission die Lage bezüglich der Medienfreiheit und des Medienpluralismus in den Mitgliedstaaten, darunter auch in Deutschland. In dem Kapitel zu Deutschland wird der langjährig bestehende föderale Rechtsrahmen beschrieben, der Medienfreiheit und -pluralismus gewährleistet und Schutzvorkehrungen und Aufsichtsregelungen auf mehreren Ebenen vorsieht.

In unten stehenden Video sehen Sie dazu die Rede, die der AfD-Abgeordnete Jungbluth gestern Abend im Europaparlament gehalten hat:


Quelle: COMPACT-TV

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