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Dritter Jahrestag der Verhaftung: Assanges Ehefrau kritisiert Inhaftierung

Archivmeldung vom 12.04.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.04.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Julian Assange (Symbolbild)
Julian Assange (Symbolbild)

Foto: Author
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Genau seit drei Jahren sitzt WikiLeaks-Gründer Julien Assange bereits in Haft. Zum Jahrestag warf dessen Ehefrau den britischen und US-amerikanischen Behörden "brutale politische Verfolgung" vor. Dies berichtet das Magazin "RT DE".

Weiter berichtet RT DE: "Am dritten Jahrestag der Festnahme von WikiLeaks-Gründer Julian Assange hat seine Ehefrau die Inhaftierung als kriminellen Akt verurteilt. Am Montag sagte Stella Assange am der britischen Nachrichtenagentur PA:

"Es lässt sich nicht verheimlichen, dass Julian das Opfer einer brutalen politischen Verfolgung ist."

Sie forderte die britische Regierung erneut auf, ihren Ehemann nicht an die USA auszuliefern. Das Ersuchen verletze den Auslieferungsvertrag zwischen Washington und London, sagte Assange. Demnach dürfe niemand aus politischen Gründen ausgeliefert werden. Sie ergänzte:

"Die britische Regierung könnte Julians Inhaftierung jederzeit beenden, indem sie ihren vertraglichen Verpflichtungen nachkommt."

Assange war am 11. April 2019 festgenommen worden, nachdem er sich jahrelang in der ecuadorianischen Botschaft in London aufgehalten hatte. Die US-Justiz will dem 50-Jährigen wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Dort drohen ihm bei einer Verurteilung bis zu 175 Jahre Haft.

Das oberste britische Gericht hatte zuletzt eine Berufung gegen die Auslieferung des gebürtigen Australiers an die USA abgewiesen. Nun soll am 20. April der Auslieferungsbeschluss ausgefertigt werden, der dann an die britische Innenministerin Priti Patel überstellt wird. Assanges Anwälte haben dann vier Wochen Zeit, um Einspruchsgründe vorzubringen. Die endgültige Entscheidung liegt bei Patel.

Der UN-Sonderbeauftragter für Folter, Nils Melzer, hatte mehrfach davon gesprochen, dass man im Fall Assange definitiv von psychischer Folter sprechen kann.

Am 19. März veranstaltete die bundesweite Mahnwachen-Bewegung "Free Assange" in Duisburg eine gemeinsame Kundgebung für die Freilassung und gegen die Auslieferung Assanges an die USA."

Quelle: RT DE

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