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EU-Kommission stärkt öffentlich-rechtlichem Rundfunk den Rücken

Archivmeldung vom 02.03.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.03.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Flaggen vor dem Berlaymont-Gebäude, dem Sitz der Europäischen Kommission. Bild: Xavier Häpe / wikipedia.org
Flaggen vor dem Berlaymont-Gebäude, dem Sitz der Europäischen Kommission. Bild: Xavier Häpe / wikipedia.org

In der Diskussion über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat die EU-Kommission im Grundsatz für den Bestand entsprechender Angebote geworben. Der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sagte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager, "das EU-Recht gewährt sehr große Spielräume zur Finanzierung öffentlich-rechtlicher Medienangebote und der Kultur. Der Grund dafür ist, dass diese Dinge zu einer Art von Gesellschaft beitragen, wie wir sie uns wünschen." Daher seien andere Maßstäbe anzulegen als an andere wirtschaftliche Sektoren und auch privatrechtliche Medienunternehmen, erklärte Vestager.

Hintergrund ist die Volksabstimmung über die staatliche Finanzierung von Medienangeboten in der Schweiz an diesem Sonntag und die dadurch angefachte Diskussion über den öffentlich-rechtlichen Finanzbedarf in Deutschland und anderen EU-Staaten. Zuletzt hatte die EU-Kommission die Angebote von ARD und ZDF im Jahr 2007 daraufhin überprüft, ob eine unzulässige Benachteiligung privater Anbieter bestehe. Brüssel billigte die Finanzierung unter Auflagen inklusive der damals strittigen Anwendbarkeit des Gebührensystems auch auf digitale Angebote im Internet. Vestager erklärte aktuell, "weder sind wir auf neue Gesichtspunkte aufmerksam gemacht worden, die eine Prüfung rechtfertigten, noch sehe ich von mir aus einen Anlass dazu".

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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