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ARD-Vorsitzender Tom Buhrow rechnet mit positivem Ausgang der Verfassungsklage vor dem Bundesverfassungsgericht

Archivmeldung vom 28.01.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.01.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Tom Buhrow (2019)
Tom Buhrow (2019)

Foto: Martin Kraft
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der ARD-Vorsitzender Tom Buhrow ist überzeugt, dass das Bundesverfassungsgericht im Streit über die Erhöhung des Rundfunkbeitrags nach der geplatzten Abstimmung in Sachsen-Anhalt im Sinne der ARD entscheiden wird. Wann das sein wird, könne er nicht sagen.

"Wir warten respektvoll ab, bis das Verfassungsgericht ein Urteil gefällt hat. Unsere Rechtsposition ist klar: Durch die Nichtabstimmung in Sachsen-Anhalt ist der Staatsvertrag zunächst nicht zustande gekommen. Wir sehen darin einen klaren Bruch des Verfassungsrechts", sagte der 62-Jährige dem "Kölner Stadt-Anzeiger". Der WDR habe seinen Haushalt für dieses Jahr auf Basis der KEF-Empfehlung aufgesetzt. Zu einer Kündigung des Tarifvertrags wie beim Deutschlandradio werde es beim WDR nicht kommen, da der Tarifvertrag einen Verzicht auf eine Sonderkündigungsklausel enthalte.

"Aus unserer Sicht ist es ganz eindeutig und für die ganze Bundesrepublik ersichtlich, dass es in Sachsen-Anhalt bei AfD und CDU nicht primär um die Höhe des Rundfunkbeitrags in den nächsten vier Jahren ging." Beispiele aus Ländern wie der Schweiz oder Ungarn zeigten, dass rechte Populisten immer zuerst gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu Felde zögen. "Danach nehmen sie die Parlamente und die Justiz ins Visier. Es geht ihnen in der Konsequenz um alle Institution unseres demokratischen Gemeinwesens", so Buhrow.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)

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