Schleichwerbung: PR-Rat interveniert beim Vorsitzenden der ARD
Archivmeldung vom 19.06.2008
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Deutsche Rat für Public Relations (DRPR), Berlin, hat die wiederholte Ausstrahlung von ARD-Serien, in denen Schleichwerbung nachgewiesen wurde, beanstandet. Mit dem nachfolgenden Brief vom 18.06.08 wandte sich der PR-Rat an den Vorsitzenden der ARD, Fritz Raff vom Saarländischen Rundfunk:
Schleichwerbung in der ARD
Sehr geehrter Herr Raff,
in den Jahren 2006 bis 2008 hat der Deutsche Rat für Public Relations
mehrere Fälle von Schleichwerbung in ARD-Serien ("Marienhof",
"Tatort") verfolgt und die entsprechenden Firmen als Auftraggeber,
bzw. Vermittler von Schleichwerbung öffentlich gerügt.
Zuletzt wurden sieben Pharmaunternehmen für die Platzierung
verdeckter Werbebotschaften in der ARD-Serie "In aller Freundschaft"
gerügt. Hilfreich dafür waren die Listen Ihrer internen
Clearingstelle.
Durch Zuschauer Ihrer Programme sind wir jetzt darauf aufmerksam
gemacht worden, dass die fraglichen Sendungen in den dritten
Programmen der ARD fast unverändert wiederholt werden. Lediglich
konkrete Produkt-/ Wirkstoffnennungen werden demnach akustisch
überblendet bzw. verändert.
Dies reicht aus unserer Sicht allerdings nicht aus, da der
intendierte Schleichwerbe-Effekt auch so erreicht wird. Der
interessierte Zuschauer kann den konkreten Produktbezug im Anschluss
an die thematische Rezeption unschwer selbst herstellen. Dies ist in
vielen Fällen sogar eine wirkungsvollere Methode als eine leichter zu
durchschauende genaue Produktnennung.
Wir bitten Sie daher hiermit Ihrer besonderen Verantwortung als
öffentlich- rechtliche Sendeanstalten nachzukommen und alle Serien,
in denen gemäß den Listen der ARD-Clearingstelle Schleichwerbung
festgestellt wurde, vor einer erneuten Ausstrahlung zu prüfen und
entsprechende Passagen zu schneiden, vollständig zu überblenden, für
die Zuschauer als Werbebotschaft eindeutig kenntlich zu machen oder
die Folgen nicht mehr auszustrahlen.
Wir weisen darauf hin, dass wir die Presse mittels der beigefügten
Presseinformation heute über unsere Bitte an Sie unterrichtet haben.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Rosenthal
Stellvertretender Vorsitzender Vorsitzender der Beschwerdekammer III
Quelle: Deutscher PR-Rat