Prof. Seidel zu Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige Computer
Archivmeldung vom 27.07.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittZu Presseveröffentlichungen zum Thema Gebührenpflicht für internetfähige Computer ab 1. Januar 2007 erklärt Prof. Dr. Norbert Seidel, Vorsitzender des Verwaltungsrats der GEZ und stellvertretender WDR-Intendant:
Die Modellrechnungen in den Presseberichten und die Stellungnahme
mancher Wirtschaftsverbände gehen in der Mehrzahl von falschen
Tat-sachen aus. Zum einen wird sich die Gebührenpflicht für
neuartige Rundfunkgeräte in Privathaushalten so gut wie gar nicht
ergeben, da praktisch alle Haushalte herkömmliche Radios und
Fernsehgeräte be-reithalten, so dass keine zusätzliche Gebühr
anfällt. Zum anderen werden von der neuen gesetzlichen Regelung nur
Unternehmen und Betriebe betroffen sein, die bisher keine
Rundfunkempfangsgeräte angemeldet haben. Für alle Betriebe, die
herkömmliche Radios und Fernsehgeräte angemeldet haben, bleiben auch
die gleichzeitig bereitgehaltenen internetfähigen Computer von der
Rundfunkgebührenpflicht befreit. Wenn herkömmliche Geräte nicht
vorhanden sind, aber internetfähige PCs, so ist ab 1. Januar 2007
lediglich eine Rundfunkgebühr im Monat zu zahlen, unabhängig von der
Anzahl der vorhandenen Computer.
Die GEZ rechnet für den nicht-privaten Bereich mit einer
Steigerung von 50.000 Geräten, die pro Jahr zusätzlich in den Bestand
aufgenommen werden können. Dies entspricht einem Potenzial von rund
10 Mio. Euro. Realistischerweise wird sich der zusätzliche Bestand
aber nicht schlagartig einstellen, sondern sukzessive aufgebaut
werden. Im ersten Jahr 2007 rechnet die GEZ daher mit rund 2 Mio.
zusätzlicher Einnahmen, die sich später auf 10 Mio. p. a. steigern
können.
Quelle: Pressemitteilung WDR