Neue Regularien und FSK-Kennzeichnung ab sofort in Kraft
Archivmeldung vom 28.11.2008
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Freigeschaltet durch Oliver RandakDurch die Novellierung des neuen Jugendschutzgesetzes wurden Änderungen bei der FSK beschlossen. Diese treten ab sofort in Kraft.
Im Zuge der Novellierung des neuen Jugendschutzgesetzes wurde unter
anderem eine Neukennzeichnung der Trägermedien beschlossen. Hierbei
sollten die Logos der FSK bzw der USK groß auf der Frontseite des
Trägermediums prangern.
Diese neue Regelung stieß in der Branche nicht auf viel Gegenliebe, was
auch dem Design der FSK-Logos zuzuschreiben war. Nach ein bisschen
Lobbyarbeit schaffte es der Bundesverband Audiovisuelle Medien (BVV Medien) dass die Logos geändert werden.
Die neuen Kennzeichen haben eine Größe von 1200 mm² für das Frontcover und 250 mm² für den Datenträger. Während die Grundfläche durchsichtig ist, befindet sich in der Mitte ein undurchsichtiger Kreis in welchen die Freigabe zu finden sein wird.
Die Logos sind auf dem Cover "unten links" zu platzieren und müssen dort fest in das Artwork integriert werden. Die Benutzung von Stickern ist hier nicht zulässig.
Für Lagerware gilt eine Übergangsfrist, welche bis zum 1. April 2010 läuft. Ab diesem Datum müssen die Filme mit den in die Frontcover integrierten Logos ausgeliefert werden. Die Restbestände können mit manuelle angebrachten Logos versehen werden. Neuveröffentlichungen müssen das neue Logo tragen.
Filme, welche von der FSK mit "keine Jugendfreigabe" freigegeben wurden, werden einheitlich das Zeichen "FSK ab 18" tragen. Können aber wie gehabt nicht indiziert werden. Alle Filme, welche vor dem neuen Jugendschutzgesetz vom April 2003 geprüft wurden und noch das alte "Nicht freigegeben unter 18 Jahren" Logo tragen, dürften nicht mit dem neuen Aufdruck versehen werden.
Filme, welche von der SPIO/JK geprüft wurden, behalten ihre bekannten Logos.
Neu beschlossen wurde auch ein Hinweis, welcher vor dem Hauptfilm
abgespielt werden muss. Dieser lässt sich nicht überspringen und
beinhaltet folgenden Text:
"Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.fsk.de.“ |