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NDR Rundfunkrat nennt Kündigung der Kabeleinspeiseverträge "überfällig"

Archivmeldung vom 30.06.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.06.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Uwe Grund (2010)
Uwe Grund (2010)

Foto: TH.Korr
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der NDR Rundfunkrat begrüßt die Kündigung der Einspeiseverträge mit den Kabelnetzbetreibern Kabel Deutschland, Unity Media und Kabel BW durch die ARD. "Die Zahlungen an diese drei Kabelgesellschaften sind ein Relikt aus den Anfangsjahren der Verkabelung. Dadurch, dass die Sender ihre Inhalte für eine Weiterverbreitung zur Verfügung stellen, machen sie das Geschäftsmodell der Netzbetreiber überhaupt erst attraktiv", so der Vorsitzende des Rundfunkrates, Uwe Grund, im Anschluss an die Sitzung des Gremiums am Freitag in Hamburg.

"Die kleineren regionalen Kabelnetzbetreiber haben noch nie Kabeleinspeiseentgelte erhalten und bieten trotzdem konkurrenzfähige Produkte an. Die seit langem angekündigte Kündigung der Verträge durch die ARD war deshalb aus Sicht der Gebührenzahler überfällig. Der NDR Rundfunkrat unterstützt diesen Schritt einmütig und ausdrücklich", so Grund weiter.

Gegenüber dem Rundfunkrat hatte NDR Intendant Lutz Marmor zuvor darauf hingewiesen, dass öffentlich-rechtliche Programme aufgrund gesetzlicher Vorgaben in die Kabelnetze eingespeist werden müssen. "Die Rechtslage ist eindeutig: Niemand muss fürchten, dass sein Bildschirm schwarz bleibt", so Marmor. "Nach den gesetzlichen Vorschriften müssen in alle norddeutschen Kabelnetze u. a. Das Erste und das ZDF sowie das NDR Fernsehen mit dem jeweiligen Landesprogramm eingespeist werden!"

Diese so genannte "Must-carry-Regel" gilt für alle digitalen Hörfunk- und Fernsehprogramme von ARD und ZDF einschließlich ARTE und Deutschlandradio. Eine Ausnahme gibt es lediglich bei den Landesprogrammen für Hörfunk und Fernsehen: Eine Verbreitungsverpflichtung gibt es hier jeweils nur für das gesetzlich vorgesehene Sendegebiet. Für das analoge Kabel gewährleisten die Landesmediengesetze grundsätzlich die Verfügbarkeit der Fernsehprogramme Das Erste, ZDF, KiKa, Phoenix, 3Sat, ARTE sowie der regionalen Dritten (z. B. NDR Fernsehen in den NDR Ländern), der regionalen Hörfunk-Programme sowie die Programme von Deutschlandradio.

Quelle: NDR Norddeutscher Rundfunk (ots)

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