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Linksunten-Indymedia bleibt verboten

Archivmeldung vom 30.01.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.01.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Gericht: Urteil. Bild: flickr.com/sfalkow
Gericht: Urteil. Bild: flickr.com/sfalkow

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage gegen das Verbot des Netzwerks Linksunten-Indymedia abgewiesen. Die Klage sei zulässig, aber nicht begründet, urteilten die Richter am Mittwoch in Leipzig.

Eine ausführliche Begründung soll folgen. Fünf Betreiber der Seite hatten als Privatpersonen Klage gegen das Verbot erhoben. In dem Prozess vor dem 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts ging es unter anderem um die Frage, ob das Verbot auf Grundlage des Vereinsrechts rechtens war. Der Prozess fand unter großen Sicherheitsvorkehrungen statt. Bei einer Demonstration gegen das Verbot hatte es zuletzt heftige Ausschreitungen gegeben. Auf Linksunten-Indymedia waren unter anderem auch immer wieder Bekennerschreiben nach linksextremistischen Anschlägen veröffentlicht worden. Das Innenministerium hatte die Onlineplattform nach den G20-Protesten im Jahr 2017 verboten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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