Faeser setzt rechtliche Schritte gegen Herausgeber des "Deutschland-Kurier" in Gang
Der Chefredakteur des Deutschland-Kurier muss mit zwei Strafbefehlen rechnen, die ihm wegen "Verleumdung von Personen des politischen Lebens" hohe Geldstrafen auferlegen. Anlass für die Verfahren war ein bearbeitetes Foto von Nancy Faeser, das der Journalist in sozialen Medien geteilt hatte.
David Bendels, Chefredakteur und Herausgeber des Deutschland-Kurier, sieht sich insgesamt mit Geldstrafen von 480 Tagessätzen konfrontiert. Dies berichtet das dem politisch rechten Spektrum zugerechnete Online-Medium am Mittwoch. Laut den Informationen des Gerichts hat das Amtsgericht Bamberg gegen Bendels wegen "Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung von Personen des politischen Lebens" zwei Strafbefehle erlassen.
Die Klage wurde jeweils von der Bundesinnenministerin Nancy Faeser erhoben. Ein Strafbefehl bezieht sich auf eine bearbeitete Foto-Collage, die Bendels im Februar 2024 auf dem sozialen Netzwerk X postete. Das Bild zeigt Faeser mit einem Blatt, auf dem steht: "Ich hasse die Meinungsfreiheit!" Der Journalist kommentierte es mit den Worten: "Faeser HASST Meinungsfreiheit!"
In der Originalversion des Bildes war die Aufschrift "We remember" zu sehen, die Teil einer Aktion der UNESCO und des Jüdischen Weltkongresses war, um der Opfer des Nationalsozialismus zu gedenken.
Laut dem Strafbefehl, dessen erste Seite im Deutschland-Kurier veröffentlicht wurde, habe Bendels absichtlich den Eindruck erweckt, das manipulierte Bild sei authentisch. Der Beitrag wurde insgesamt 13.200 Mal aufgerufen, und es wird festgestellt, dass er darauf abzielte, die Amtsinhaberin der Bundesministerin zu diffamieren.
In dem Schreiben der Kriminalpolizei Bamberg wird auf die öffentliche Relevanz der Strafverfolgung hingewiesen. Der Journalist wird beschuldigt, "gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3 StGB) eine Verleumdung (§ 187 StGB) aus Beweggründen begangen zu haben, die mit der Stellung des Verleumdeten im öffentlichen Leben zusammenhängen."
Mit dem Strafbefehl vom 1. November wurde Bendels zu einer Geldstrafe in Höhe von 210 Tagessätzen verurteilt, zudem muss er die Verfahrenskosten tragen.
Ein weiterer Strafbefehl bezieht sich auf einen Tweet des EU-Abgeordneten Maximilian Krah, der nach einer Messerattacke in Frankreich im Juni 2023 die Massenmigration als tödlich bezeichnete, sowie auf einen Gastbeitrag des ehemaligen Bild-Politikchefs Einar Koch. Letzterer warf Faeser vor, für einen brutalen Überfall auf einen AfD-Politiker im August 2023 mitverantwortlich zu sein.
Insgesamt beträgt die zu verbüßende Geldstrafe nun 480 Tagessätze. Wer mehr als 90 Tagessätze erhält, gilt als vorbestraft. Die Strafbefehle sind noch nicht rechtskräftig, der Deutschland-Kurier hat angekündigt, alle rechtlichen Mittel ausschöpfen zu wollen. Nach dem gescheiterten Verbot von Compact verfolge Faeser nun "den national-konservativen Deutschland-Kurier." Bendels bezeichnete die Vorwürfe als unbegründet und erklärte: "Die hier in Rede stehenden Beiträge sind eindeutig durch die Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt."
Der bekannte Medienanwalt Joachim Steinhöfel äußerte sich zu einem der Strafbefehle und erklärte, dass dieser wegen einer klar zulässigen Meinungsäußerung die Wahrnehmung eines Grundrechts kriminalisiere. "Die dafür erforderliche fachliche Inkompetenz ist so schwer vorstellbar, dass man eine vorsätzlich falsche Anwendung des Rechts nicht mehr ausschließen kann."
Bereits in der jüngeren Vergangenheit war die Bamberger Justiz im Fokus der Berichterstattung: Ein 64-jähriger Rentner hatte ein Meme mit einem Bild von Wirtschaftsminister Robert Habeck geteilt. Nach einer Anzeige durch Habeck durchsuchte die Polizei dessen Wohnung und beschlagnahmte elektronische Geräte.
Quelle: ExtremNews