YouTube Sperrung in der Türkei verstößt gegen Meinungsfreiheit
Archivmeldung vom 20.09.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittAnlässlich der Sperrung der YouTube-Webseite in der Türkei erklären die Sprecherin für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Fraktion, Erika Steinbach MdB sowie der stellvertretende Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses, Holger Haibach MdB:
Die Entscheidung eines Gerichtes in der zentralanatolischen Stadt
Sivas die türkische YouTube-Seite wegen angeblicher Beleidigung des
türkischen Staatsgründers Atatürk sperren zu lassen, ist ein
inakzeptabler Verstoß gegen die Presse- und Meinungsfreiheit. Es
gehört zum Wesen einer wehrhaften Demokratie, dass sie auch mit
unbequemen Meinungsäußerungen zurechtkommt.
Das Urteil reiht sich in eine Kette von Vorfällen ein, bei denen
das Recht auf freie Meinungsäußerung in inakzeptabler Weise
eingeschränkt wurde. Berichte unabhängiger
Nichtregierungsorganisationen belegen, dass strafrechtliche
Ermittlungen gegen Journalisten, Schriftsteller, Intellektuelle und
Menschenrechtsverteidiger in der Türkei immer noch zum Alltag
gehören. Der Paragraph 301 des türkischen Strafgesetzbuches - welcher
die Herabwürdigung des Türkentums unter Strafe stellt - ist dabei oft
ein Vehikel für die Einschränkung der Meinungsfreiheit.
Die Türkei hat sich mit der Ratifikation des Internationalen Abkommens über bürgerliche und politische Rechte auch international zur Einhaltung von Presse- und Meinungsfreiheit verpflichtet. Für ein Land, welches den Beitritt zur europäischen Wertegemeinschaft anstrebt, muss die Einhaltung dieser Verpflichtung oberstes Gebot sein.
Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU - Bundestagsfraktion