Oberlandesgericht Köln: Es gab keine Kampagne von BILD gegen Jörg Kachelmann
Archivmeldung vom 28.04.2016
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittIm Berufungsverfahren über die Berichterstattung u.a. von BILD während des Vergewaltigungs-Prozesses gegen Jörg Kachelmann hat das Oberlandesgericht Köln am 28. April 2016 bestätigt, dass es keine Kampagne gegen den Wetter-Moderator gegeben hat. Das Gericht stellte fest, dass der Prozess ein hohes Berichterstattungsinteresse hervorgerufen sowie immer wieder neue Anlässe zur Berichterstattung gegeben habe. Die Richterin bezeichnete mehrere Berichte ausdrücklich als "harmlos", die zuvor von Kachelmanns Anwalt wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechtes angegriffen worden waren.
Das Oberlandesgericht deutete in seiner mündlichen Verhandlung an, dass die Jörg Kachelmann in erster Instanz zugesprochene Schmerzensgeldforderung in Höhe von 635.000 Euro zu hoch gegriffen sei. Der Anwalt von Jörg Kachelmann hatte bereits selbst in der Berufungsverhandlung seine ursprüngliche Schmerzensgeldforderung von zusammengerechnet 2.25 Mio. Euro gegen BILD mehr als halbiert. Bereits das Landgericht Köln hatte in der Vorinstanz am 30. September 2015 betont, dass die Abwägung zwischen den gegensätzlichen Grundrechtspositionen von Persönlichkeitsrecht und Pressefreiheit für Redaktionen in diesem Fall außerordentlich schwierig gewesen sei. BILD habe weder vorsätzlich noch hartnäckig agiert.
Claas-Hendrik Soehring, Leiter Medienrecht der Axel Springer SE: "Nun bestätigen es schon zwei Gerichte: Es gab keine BILD-Kampagne gegen Jörg Kachelmann. Die von ihm geforderte Geldentschädigung war von Anfang an - und ist es immer noch - absurd hoch. Wir freuen uns, dass auch das Oberlandesgericht Köln dies offenbar erkennt und das vom Landgericht ausgeurteilte Schmerzensgeld voraussichtlich nach unten korrigieren wird. Wahrheitsgemäße Berichterstattung über Gerichtsverfahren gegen bekannte Persönlichkeiten darf nicht durch Strafzahlungen verhindert werden. Dies würde einschüchternd auf die freie Presse wirken."
Mit einer Entscheidung des Gerichts wird am 23. Juni 2016 gerechnet.
Quelle: BILD (ots)