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Landesmedienanstalten: "Illegale Schleichwerbung bei Y-Titty"

Archivmeldung vom 25.03.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.03.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Y-Titty zusammen mit dem Musikproduzenten Emanuel Uch (zweiter von links) bei einem Vortrag in Köln (2013)
Y-Titty zusammen mit dem Musikproduzenten Emanuel Uch (zweiter von links) bei einem Vortrag in Köln (2013)

Foto: XenonX3
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Landesmedienanstalten werfen der Comedy-Gruppe Y-Titty und dem Youtube-Star Nilam M. Farooq alias Daaruum die Verbreitung illegaler Schleichwerbung vor. Das berichtet das ARD-Politikmagazin "Report Mainz". Die Künstlerformation Y-Titty habe in Videos auf ihrem Kanal unter anderem Produkte von Samsung, McDonalds und Coca-Cola präsentiert, ohne dies ausreichend als kommerzielle Zusammenarbeit mit den Firmen zu kennzeichnen. Die Berlinerin mit Künstlernamen Daaruum werbe in ihrem Video "Morgen Routine und Haar Routine mit kürzeren Haaren" für ein Haarmousse der Marke Schwarzkopf, ohne dies ausreichend transparent zu machen.

Jürgen Brautmeier, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, erklärt nach Sichtung und Bewertung dieser Videos gegenüber Report Mainz: "Wenn da Absicht dahinter steht und auch Geld fließt und ein Auftrag erteilt wird dieses Produkt zu zeigen, das ist Schleichwerbung. So ist es auch bei den Youtube-Videos, die wir uns angesehen haben." Daaruum ließ eine Anfrage von "Report Mainz" unbeantwortet. Der Rechtsanwalt der Künstlerformation Y-Titty weist die Vorwürfe zurück und erklärt: "Videos unserer Mandanten erhalten weder Kaufaufforderungen noch rücken sie Produkte werbend in den Mittelpunkt." Wenn Videos unterstützt würden, dann werde dies in gebotenem Umfang deutlich gemacht.

Für die Vermarktung der Werbeplätze in den Youtube-Kanälen von Y-Titty und Daaruum ist die Münchner Firma Mediakraft verantwortlich. Dieses Netzwerk bündelt nach eigenen Angaben mehr als 1000 Kanäle und erreicht so pro Monat 14 Millionen Nutzer. "Report Mainz" liegen interne Unterlagen aus dem Unternehmen vor. Demnach bietet Mediakraft Werbekunden neben klassischen Spots auch Spezialwerbeformen wie "Product Placement" und integrierte Werbung (Branded Entertainment) an. Für die "redaktionelle Integration" in Youtube-Videos von Y-Titty oder Daaruum verlangt das Unternehmen 80 Euro für tausend Klicks. In einem schriftlichen Werbeangebot heißt es: "Bei Y-Titty garantieren wir auf 1 Video 650.000 Views, also 52.000 Euro brutto."

"Report Mainz" liegen außerdem Aussagen und Protokolle vor, wonach Jan Schlüter, Mitglied der Geschäftsführung von Mediakraft, Youtuber auffordert, für alle in den Videos thematisierten Produkte eine finanzielle Gegenleistung von den Herstellern zu beanspruchen: "Mediakraft möchte eine Geschlossenheit erreichen, keine kostenlosen Product Placements zu bewerben." Positives Beispiel für gelungene Produktplatzierung sei Daaruum mit ihrem Video "Pickel S.O.S.". In diesem Video wirbt Daaruum für das Produkt "Normaderm Hyaluspot" der Marke Vichy.

Aufgrund der Recherchen von "Report Mainz" hat die für die Überwachung von Mediakraft zuständige Bezirksregierung Mittelfranken ein Prüfungsverfahren eingeleitet. Die Behörde sieht die Art und Weise der Produktdarstellung kritisch. Ein Gesetzesverstoß scheine gegeben. Konfrontiert mit diesen Vorwürfen erklärt Mediakraft in einer zusammenfassenden Stellungnahme: "Der gesetzliche Grundsatz der Trennung von Werbung von redaktionellen Inhalten wird von uns und unseren Partnern beachtet. Die Kennzeichnung erfolgt auf klare Weise."

Quelle: SWR - Das Erste (ots)

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