SWR Rundfunkrat genehmigt Telemedienänderungskonzept für ARD.de
Archivmeldung vom 13.07.2022
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDer Rundfunkrat des Südwestrundfunks (SWR) hat das vom Intendanten Professor Dr. Kai Gniffke vorgelegte Telemedienänderungskonzept für ARD.de genehmigt. Das Gremium stellte auf seiner Sitzung am 12. Juli 2022 fest, dass die geplanten Änderungen vom öffentlich-rechtlichen Auftrag umfasst sind.
Das Telemedienänderungskonzept ARD.de wurde vom SWR Rundfunkrat einstimmig genehmigt. Nach umfangreicher Prüfung stellte der Rundfunkrat fest, dass die wesentlichen Änderungen gemäß dem Telemedienänderungskonzept von ARD.de in der marginal angepassten bzw. konkretisierten Fassung vom 24. Juni 2022 den Voraussetzungen des § 32 Absatz 4 Medienstaatsvertrag entsprechen und vom öffentlich-rechtlichen Auftrag umfasst sind.
Der Vorsitzende des SWR Rundfunkrats Dr. Adolf Weiland sagte: "Mit dem vom Intendanten vorgelegten Telemedienänderungskonzept und dem erfolgreichen Abschluss des Dreistufentestverfahrens ist ARD.de zukunftssicher aufgestellt. Mit der verstärkten Präsenz auf Drittplattformen, den geänderten Verweildauern und der Möglichkeit, Video- und Audiobeiträge auch ausschließlich digital zu verbreiten, wird das Angebot den geänderten Nutzungsbedürfnissen und -gewohnheiten der Beitragszahler besser gerecht werden."
Intensive und aufwändige Beratung im Rundfunkrat
In der ARD hat der SWR die Federführung für das Gemeinschaftsangebot ARD.de, das aus ARD Mediathek, ARD Audiothek sowie der Startseite ARD.de besteht. Das vom Intendanten Prof. Dr. Kai Gniffke vorgelegte Telemedienänderungskonzept zu ARD.de sieht wesentliche Änderungen in folgenden Bereichen vor: eigenständige Audio- und Videoinhalte, Angebote auf Drittplattformen sowie Anpassung der Verweildauern.
Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungsverfahrens (Dreistufentest) hatte der SWR Rundfunkrat zu prüfen, inwieweit diese wesentlichen Änderungen den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entsprechen, in welchem Umfang sie in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beitragen und welcher finanzielle Aufwand dafür erforderlich ist.
Der SWR Rundfunkrat hat das von ihm beauftragte Marktgutachten, die eingegangenen Stellungnahmen Dritter, die Kommentierungen des Intendanten sowie die Stellungnahmen der weiteren Aufsichtsgremien der ARD-Sender und des ARD-Programmbeirats in seine Beratungen und die anschließende Entscheidung einbezogen. Der Vorsitzende Dr. Adolf Weiland bedankte sich bei den Mitgliedern des Ausschusses Recht und Technik und dessen Vorsitzenden Dr. Engelbert Günster und bei der Arbeitsgruppe Dreistufentest unter dem Vorsitz von Jutta Pagel-Steidl sowie beim Projektteam der SWR Gremiengeschäftsstelle und des Mainzer Medieninstituts für die konzentrierte und stringente Vorarbeit.
Telemedienänderungskonzept ergänzt bestehendes Konzept
Der Beschluss des Rundfunkrats, das Marktgutachten sowie weitere Informationen zum Verfahren sind auf der Internetseite des SWR Rundfunkrats abrufbar. Nach Abschluss der rechtsaufsichtlichen Prüfung durch das zuständige Staatsministerium Baden-Württemberg wird unter www.SWR.de neben dem genehmigten Telemedienänderungskonzept ARD.de auch die ausführliche Entscheidungsbegründung des SWR Rundfunkrats veröffentlicht.
Der Dreistufentest zum Telemedienänderungskonzept ARD.de war vom SWR Rundfunkrat in seiner Sitzung am 24. September 2021 eröffnet worden. Mit dem Telemedienänderungskonzept werden lediglich Teile des bestehenden Konzepts aus dem Jahr 2010 geändert bzw. ergänzt. Daneben behält das Telemedienkonzept vom Juni 2010 seine Gültigkeit.
Quelle: SWR-Rundfunkrat (ots)