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Journalistenüberwachung: Haben die Behörden ein Recht dazu?

Archivmeldung vom 01.06.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.06.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

In Deutschland hat der Skandal um die Überwachungen von Journalisten in den USA eine große Debatte eröffnet. Die zentrale Frage, die gestellt wird, lautet: wie ist es in Deutschland um die Pressefreiheit gestellt und ist es möglich, dass auch hierzulande, so wie in den USA, Journalisten einfach abgehört werden können? Radio "Stimme Russlands" Korrespondentin Olga Syrowa hat sich durch das Dickicht von Abhörgesetzen und Verordnungen geschlagen.

In ihrem Beitrag heißt es: "Deutsche Journalisten kritisieren die Überwachungen ihrer US-Kollegen scharf. Behörden der USA, einschließlich des Justizministeriums, hatten zwei Monate lang die Telefonate von Journalisten der Nachrichtenagentur Associated Press (AP) abgehört.

Dabei wurden sowohl dienstliche als auch private Anschlüsse abgehört. Der Hintergrund ist ein Bericht der AP, der im Mai 2012 veröffentlicht worden war. Damals hatten Journalisten die Presseagentur über einen vereitelten Terroranschlag informiert, der im Zusammenhang mit einem ausgeführten Einsatz der CIA und anderen Geheimdiensten stand und durch den ein Anschlag verhindert wurde.

Associated Press-Chef Gary Pruitt erklärte dem Sender CBS die Einzelheiten des Falles: "Wir wurden vom Staatsanwalt von Washington DC benachrichtigt. Sie haben eine geheime Verfügung für die Rufnummernauflistungen von 21 Telefonanschlüssen von AP-Telefonen erlassen. Es handelte sich dabei um Telefonanschlüsse von Reportern, persönliche Durchwahl-, Handynummern, private Festnetztelefone, aber auch Büronummern, die Hauptrufnummern der AP-Büros in New York, in Washington, und des Repräsentantenhauses in Hartford, Connecticut. Also über 100 Telefonverbindungen, die von unseren Journalisten zur Nachrichtenrecherche genutzt wurden. Über einen Zeitraum von zwei Monaten wurden tausende von Telefongespräche aufgenommen."

Juristisch gesehen hatten die amerikanischen Behörden das Recht, die Überwachungen durchzuführen. In Deutschland bewertet man diesen Fall jedoch ganz klar als Verstoß gegen die Pressefreiheit. Könnte so etwas auch in Deutschland passieren? Auf diese Frage antwortet Eva Werner, die stellvertretende Sprecherin des Deutschen Journalistenverbands.

"Wir hoffen sehr und wir gehen bisher davon aus, dass es in Deutschland nicht der Fall ist. Das würde absolut gegen den Artikel 5 des Grundgesetzes verstoßen, der die Freiheit der Presse garantiert. Das was in den USA passiert ist, hat gar nichts mehr mit Pressefreiheit zu tun.“

Aktuell spricht man in Deutschland jedoch wieder über eine Reihe von Gesetzen, mit denen Journalisten in ihrer Arbeit konfrontiert sind. Da wäre beispielsweise das so genannte BKA-Gesetz, das dem Bundeskriminalamt eine Reihe von Kontrollbefugnissen einräumt.

Die letzten Änderungen von 2009 gaben dem BKA das Recht, präventive Ermittlungen ohne konkreten Tatverdacht durchzuführen. Durch diese präventiven Befugnisse sollen Terrorangriffe verhindert werden.
Zum Beispiel kann das Bundeskriminalamt nach Paragraph 20 t eine Wohnung ohne Einwilligung des Inhabers betreten und durchsuchen, wenn dies zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Bestand oder Sicherheit des Staates oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person erforderlich ist."

Zudem erhielt das Bundeskriminalamt auch die Möglichkeit zur Online-Durchsuchung und kann zur Terrorabwehr einen Verdächtigen abhören, fotografieren oder filmen. Abhörmaßnahmen dürfen auch gegen Berufsgeheimnisträger, „mit Ausnahme von Anwälten, Ärzten und Abgeordneten und Geistlichen einer staatlich anerkannten Religionsgemeinschaft durchgeführt werden“, lautet Paragraph 20u.
Warum das BKA-Gesetz besonders für Journalisten problematisch ist, erklärt Eva Werner so:

"Das BKA-Gesetz haben wir immer wieder massiv kritisiert, und das bleibt auch so. Wir halten nicht viel davon, dass es keine Ausnahme mehr für Journalisten und ihre Informanten gibt. Es darf nicht unterschieden werden zwischen Geistlichen, Strafverteidigern und Ärzten auf der einen Seite und Journalisten auf der anderen. Wir sehen darin ein Problem. Journalisten dürfen nicht vom Staat als mögliche Täter eingestuft werden, die man überwachen muss."

Im Bundestag verteidigen aber Politiker das BKA-Gesetz. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble glaubt, es sei besser für die Verteidigung der Freiheitsrechte, solche Gesetze zu haben:

"Meine Bitte ist, dass wir aufhören, unseren freiheitlichen Verfassungsstaat in eine Weise zu deformieren, der bei jungen Menschen so ankommt, dass sie glauben, dass das BKA so etwas wie die Stasi sei. Das Gegenteil ist der Fall, wir verteidigen die Freiheitsrechte."

Seit einigen Jahren spricht man auch über andere Regulierungsmaßnahmen der journalistischen Arbeit. Hierbei geht es um ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, das die Quellen von Journalisten bedroht. Die Verbindungsdaten von Telefonen und Computern werden archiviert und zu Fahndungszwecken benutzt. Dazu gab es eine EU-Richtlinie, die die Mitgliedsstaaten zur Speicherung der Daten verpflichtete. Da Deutschland nach heftigen Protesten noch kein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung auf den Weg gebracht hat, verklagte die Europäische Kommission die Bundesrepublik im Mai 2012.

„Das Thema Vorratsdatenspeicherung bleibt offen, ich fürchte auch, bis zur Wahl“ sagt Bundesinnenminister Hans Peter Friedrich. Mit dem Thema Vorratsdatenspeicherung beschäftigt sich auch die Organisation Reporter ohne Grenzen. Ulrike Gruska, Pressesprecherin von Reporter ohne Grenzen, sagt zu diesem Thema:

"Für uns ist das ein klarer Angriff auf die Pressefreiheit, ein Verstoß gegen die Rechte von Journalisten. In Deutschland ist es so: wenn Sie als Journalist Information erhalten, geheime Informationen von einem Informanten, dann dürfen Sie diese veröffentlichen und auswerten und darüber berichten; das ist gesetzlich gedeckt. Schwierig wird es, wenn ein Journalist jemanden dazu auffordert, geheime Informationen zu verraten. In diesem Fall gilt es als Geheimnisverrat und kann auch gerichtlich belangt werden, da ist die Grenze natürlich eng."

Einige positive Entwicklungen gibt es aber für die Journalisten in Deutschland. Zum Beispiel trat 2012 das Pressefreiheitsgesetz in Kraft. Journalisten sollen nicht mehr belangt werden können, wenn sie Material von Informanten aus staatlichen Stellen veröffentlichen. Nach dem Gesetz dürfen auch Redaktionsräume nicht mehr durchsucht werden.

Dies geht auf einige große Skandale in Deutschland zurück. Zum Beispiel hatte der Bundesnachrichtendienst (BND) 2005 Journalisten bespitzelt, die kritisch über den Geheimdienst berichteten.
Im gleichen Jahr gab es eine massive Durchsuchungsaktion bei der Zeitschrift „Cicero“. Die Journalisten hatten einen Artikel veröffentlicht, in dem geheime Dokumente des Bundeskriminalamts zitiert wurden.
Das war damals eine ganze Serie von Untersuchungen. „Heute ist es aber nicht wahrscheinlich, dass solche Fälle sich wiederholen werden“, glaubt Ulrike Gruska von Reporter ohne Grenzen:

"In Deutschland tritt zum einen das Bundesverfassungsgericht immer sehr stark für die Rechte von Journalisten ein. Zum anderen sieht man in Deutschland eine sehr intensive Debatte über Vorratsdatenspeicherung oder darüber, wenn Behörden versuchen, die Handydaten von Journalisten herauszukriegen. Da ist eine sehr große Sensibilität vorhanden, und die Rechte von Journalisten, ihre Informanten und Geheimquellen zu schützen, werden sehr hoch bewertet."

Laut Jahresbericht von Reporter ohne Grenzen steht Deutschland auf der weltweiten Rangliste der Pressefreiheit auf Platz 17 von 179. Die Arbeit der Journalisten wird, mit vielen rechtlichen Maßnahmen, theoretisch erleichtert. In der Praxis jedoch erhalten Journalisten nur sehr schwer Informationen von Behörden, werden aber von letzteren sehr gut kontrolliert."

Der Original Radio Beitrag kann hier angehört werden:  http://m.ruvr.ru/download/2013/05/28/12/130522_associated_press_reportage_syrova_FRTG.mp3

Quelle: Text Olga Syrowa - „Stimme Russlands"

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