Staatsrechtler Hubertus Gersdorf fordert, die ZDF-Staatsferne vor dem Verfassungsgericht zu klären
Archivmeldung vom 04.01.2010
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittStaatsrechtler Hubertus Gersdorf hält daran fest, dass sich das Bundesverfassungsgericht mit der Staatsfreiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auseinandersetzen muss.
"Falls sich für den Antrag von Bündnis 90/Grüne im Bundestag keine Mehrheit findet, werde ich ernsthaft in Erwägung ziehen, selbst ein Verfahren zu initiieren", sagt Gersdorf in der Januar-Ausgabe des Medienmagazins journalist. "Ich überlege mir, dann die ZDF-Fernsehgebühr nicht zu zahlen und auf diese Weise zu versuchen, im Rahmen des Gebührenstreits diese grundsätzlichen Fragen klären zu lassen."
Zwar habe sich das Verfassungsgericht mehrmals dazu geäußert, dass es eine gewisse Beteiligung von Staatsvertretern im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zulasse, aber es habe seine Einschätzung nie begründet. "Die Frage, warum auch ein Staatsvertreter trotz der gebotenen Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in den Gremien Platz nehmen darf, ist bislang nicht beantwortet worden", sagt Gersdorf.
Ein Schlussstrich unter die Debatte um die Nicht-Verlängerung des Vertrags mit ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender dürfe auf keinen Fall gezogen werden. "Jetzt muss es erst richtig losgehen. Die demokratische Öffentlichkeit muss diskutierten, wie man solche Zustände in Zukunft verhindern kann - im Interesse des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und der Demokratie."
Hubertus Gersdorf lehrt und forscht an der Juristischen Fakultät der Universität Rostock. Er gehört zu dem 35 deutschen Professoren, die Ende November in einem offenen Brief an die Mitglieder des ZDF-Verwaltungsrats appellierten, bei ihrer Entscheidung über Nikolaus Brender die gebotene Staatsfreiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu respektieren.
Quelle: journalist - Das deutsche Medienmagazin