Innenministerin hat Onlineplattformen vorgeladen
Um Maßnahmen zum Schutz der vorgezogenen Bundestagswahl zu besprechen, hat sich Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) am Mittwoch mit Vertretern großer Social-Media-Plattformen und Digitalkonzerne getroffen.
Es kamen nach Angaben des Ministeriums Google (YouTube), Meta (Facebook
und Instagram), Microsoft, Tiktok und Twitter/X. Im Mittelpunkt standen
demnach "Maßnahmen gegen gezielte Desinformationskampagnen", aber auch
gegen sogenannte "Hasskriminalität" wie etwa Morddrohungen sowie die
Kennzeichnung politischer Werbung und durch KI erstellter oder
manipulierter Inhalte wie Deep Fakes.
Wie die in den USA und in
China beheimateten Konzerne auf den Forderungskatalog reagiert haben,
teilte das Ministerium nicht mit. Eines der Probleme: Die Verpflichtung
zur Transparenz bei politischer Werbung wird zwar durch die
EU-Verordnung 2024/900 geregelt, die tritt aber vollständig erst zum 10.
Oktober 2025 in Kraft.
Die Bundesregierung nimmt die Bedrohung
durch ausländische Einflussnahme durch Desinformation nach eigenen
Angaben sehr ernst. Der Schutz der Bundestagswahl vor hybriden
Bedrohungen fremder Staaten sei von besonderer Bedeutung, um sichere und
freie Wahlen zu gewährleisten, hieß es. "Beobachtungen im
internationalen Umfeld zeigen, dass von einem grundsätzlichen Interesse
zur möglichen illegitimen Beeinflussung von Wahlen durch fremde Staaten
auszugehen ist, wobei derzeit Russland der auffälligste Akteur ist",
sagte die Innenministerin am Mittwoch.
Fremde Staaten,
insbesondere Russland, verfügten über eine Vielzahl von Instrumenten und
den Willen, Wahlen zu ihren Gunsten zu beeinflussen. Dabei sei mit
einer weiteren Intensivierung von Cyberattacken, und sogenannten "Hack
and Leak"- und "Hack and Publish"-Operationen zu rechnen. Diese zielen
darauf ab, die Bevölkerung zu verunsichern, die Wahlen zu beeinflussen
oder bestimmte Kandidaten oder politische Akteure gezielt zu
diskreditieren.
Mit künstlicher Intelligenz erstellte oder
manipulierte Inhalte spielen nach Angaben des Ministeriums dabei eine
große Rolle. So könnten echt wirkende Deepfake-Videos oder Audios
erstellt werden, um Wähler zu täuschen.
Das Bundesamt für
Verfassungsschutz (BfV) hat mittlerweile eine Task Force eingerichtet
sowie umfassende Hinweise zur Gefährdung der Bundestagswahl
veröffentlicht. Im Juni 2024 hat zudem die im Bundesinnenministerium
angesiedelte Zentrale Stelle zur Erkennung ausländischer
Informationsmanipulation (ZEAM) ihre Arbeit aufgenommen. Die nimmt die
Vorgehensweise, die Verbreitungswege, sowie die Mechanismen
ausländischer Einflussnahme durch Informationsmanipulation in sozialen
Netzwerken und im Internet in den Blick, um sie möglichst früh erkennen
zu können.
Quelle: dts Nachrichtenagentur