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MDR-Rundfunkrat genehmigt KiKA Telemedienkonzept

Archivmeldung vom 05.12.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.12.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Kinder-Kanal; vormals KI.KA
Kinder-Kanal; vormals KI.KA

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der MDR-Rundfunkrat hat in seiner Sitzung am 05. Dezember 2016 das Telemedienkonzept KiKA Telemedien in der Fassung vom 28.10.2016 genehmigt. Das Gremium stellte einstimmig fest, dass das vom Mitteldeutschen Rundfunk im Konzept beschriebene Angebot den Voraussetzungen des Rundfunkstaatsvertrags entspricht und somit vom Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks umfasst ist. Die Genehmigung beinhaltet nun mehr netzspezifische und multimediale Angebotsformen, einen Ausbau des Begleitangebots für Eltern und Pädagogen sowie einen größeren finanziellen Spielraum bei der Gestaltung der Telemedienangebote.

Zuvor hatte MDR-Intendantin Karola Wille das Telemedienkonzept auf Empfehlung des Gremiums in mehreren Punkten abgeändert. Es erfolgte eine spezifische Beschreibung der Maßnahmen zur Gewährleistung eines bestmöglichen Schutzes von Kindern bei Nutzung von KiKA-Inhalten auf Drittplattformen.

Weiter wurde konkretisiert, dass die geplanten personalisierten Angebote des Telemedienangebots so ausgestaltet sein müssen, dass der Integrationsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch zukünftig ausreichend erfüllt wird. Ebenso wird hierbei besonders auf Datenschutzbelange geachtet.

Außerdem wurde eine Präzisierung hinsichtlich des Einsatzes von Highscore-Anbindungen bei Spielen vorgenommen. Diese werden sehr behutsam eingesetzt und ihre Anwendung in jedem Einzelfall geprüft.

Darüber hinaus hat der Rundfunkrat seine Entscheidungen mit verschiedenen Erwartungen verbunden: Unter anderem sollen Drittplattformaktivitäten in erster Linie das Ziel haben, zusätzliche Nutzer zu erreichen und an die KiKA-eigenen Angebote zu binden. Hierbei ist auf deutliche Markenkennzeichnung von auf Drittplattformen veröffentlichten Inhalten des KiKA zu achten. Zudem erwartet der MDR-Rundfunkrat weiterhin den konsequenten Ausbau des barrierefreien Angebots.

Außerdem ist der Rundfunkrat über alle Weiterentwicklungen des Angebots frühzeitig in Kenntnis zu setzen und über die Verteilung des finanziellen Aufwands auf die verschiedenen Bereiche der KiKA-Telemedien regelmäßig zu informieren.

Der Vorsitzende des MDR-Rundfunkrates, Steffen Flath, betont: "Der Rundfunkrat hat heute eine mit großer Sorgfalt abgewogene Entscheidung getroffen. Sie berücksichtigt sowohl die Interessen der Nutzerinnen und Nutzer, sowie auch die der anderen Marktteilnehmer und somit der Gesellschaft insgesamt. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass das genehmigte Angebot einen positiven Beitrag zum publizistischen Wettbewerb leistet."

Im Rahmen des Drei-Stufen-Tests hatte der Rundfunkrat zu prüfen, inwieweit das Angebot den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht, in welchem Umfang dieses in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beiträgt und welcher finanzielle Aufwand für das Angebot erforderlich ist. Im Laufe des Verfahrens wurden Dritte um Stellungnahme gebeten, ein Gutachten zu den marktlichen Auswirkungen eingeholt und im Resultat eines umfassenden Erörterungsprozesses ein Beschluss über die Genehmigung des Telemedienkonzeptes getroffen. Als Gemeinschaftsangebot von ARD und ZDF, für das der Mitteldeutsche Rundfunk die Federführung wahrnimmt, wurde das KiKA Telemedienkonzept von den Gremien der beteiligten Rundfunkanstalten mitberaten.

Nach Abschluss des Drei-Stufen-Tests durch den Rundfunkrat erfolgt nun noch die Prüfung durch die für den MDR zuständige Rechtsaufsicht. Erst danach wird das genehmigte Telemedienkonzept veröffentlicht.

Der begründete Beschluss des MDR-Rundfunkrates inklusive der Erwartungen des Gremiums, das marktliche Gutachten sowie das Gutachten zum qualitativen Beitrag sind auf den Seiten des Rundfunkrates im Internet auf www.mdr-rundfunkrat.de abrufbar.

Quelle: MDR Mitteldeutscher Rundfunk (ots)

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