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Medienverbände und -unternehmen gegen Einschränkung des Informantenschutzes - Bundeskabinett muss Presse- und Rundfunkfreiheit berücksichtigen

Archivmeldung vom 17.04.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.04.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Der Gesetzentwurf zur Telekommunikationsüberwachung und zur Vorratsdatenspeicherung sollte am morgigen Mittwoch vom Bundeskabinett in der vorliegenden Form nicht verabschiedet werden. Er gefährdet die Pressefreiheit und höhlt den Informantenschutz aus.

Dies unterstreicht ein Bündnis aus dem Deutschen Journalisten-Verband, der Gewerkschaft ver.di, dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, dem Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, dem Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT), dem Deutschen Presserat, der ARD und dem ZDF an die Bundesregierung. Mit dem vom Bundesjustizministerium in enger Abstimmung mit dem Bundesinnenministerium erarbeiteten Gesetzentwurf soll nicht nur die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in nationales Recht umgesetzt werden. Vor allem soll der Informantenschutz auch bei allen anderen Ermittlungsmaßnahmen nur noch der Verhältnismäßigkeitsprüfung im Einzelfall unterworfen werden. Journalisten können damit ihren Informanten nicht mehr garantieren, dass sie geschützt sind.

So sollen etwa alle Daten der elektronischen Kommunikation von Journalistinnen und Journalisten für sechs Monate gespeichert werden. Es müsse verhindert werden, so das Bündnis, dass der Informantenschutz unter leicht konstruierbaren Abwägungen der Verhältnismäßigkeit ausgehebelt werden könne. Die Vorratsdatenspeicherung dürfe zudem nur der Aufklärung wirklich schwerer Verbrechen dienen. Zudem müssen die Redaktionen künftig besser gegen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse geschützt werden, wenn gegen Journalisten wegen des Verdachts einer Teilnahme am Verrat von Dienstgeheimnissen ermittelt wird. Solche Maßnahmen dürfen nach Meinung des Bündnisses nur eingeleitet werden, wenn ein dringender Tatverdacht vorliege.

In Fällen der Telekommunikationsüberwachung müsse in jedem Fall eine Benachrichtigung erfolgen. Der Gesetzentwurf sieht hier aber entgegen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor, dass unter Umständen nach einer Frist von fünf Jahren entschieden werden kann, dass eine Benachrichtigung nicht mehr erfolgen muss. Eine zeitliche Beschränkung der Informationspflicht sei nicht akzeptabel.

Die Medienverbände und Sender appellieren an das Bundeskabinett, das Grundrecht der Pressefreiheit nicht vorschnell dem berechtigten staatlichen Interesse der Verbrechensbekämpfung zu opfern. Die weitere Aushöhlung von Informantenschutz und Freiheit der Berichterstattung füge der Demokratie dauerhaften Schaden zu. Ein Klima der Angst in Redaktionen vor Ausspähung ihrer elektronischen Kommunikation behindere den kritischen Journalismus, auf den Demokratie und Staat dringend angewiesen seien.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Presserat

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