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dpa, Wikipedia-Fotografen und Schule prüfen juristische Schritte gegen die AfD

Archivmeldung vom 26.04.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.04.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Plakat der Alternative für Deutschland AfD. Bild:  blu-news.org, on Flickr CC BY-SA 2.0
Plakat der Alternative für Deutschland AfD. Bild: blu-news.org, on Flickr CC BY-SA 2.0

Wegen möglicher Lizenzverletzungen und Verstöße gegen Persönlichkeitsrechte prüfen die dpa und mehrere Fotografen aus dem In- und Ausland nach Informationen des NDR Medienmagazins "Zapp" juristische Schritte gegen die Alternative für Deutschland (AfD). Die Partei hat auf ihrer Facebook-Seite Fotos der betroffenen Fotografen für Bild-Text-Montagen verwendet und teilweise stark bearbeitet.

Drei der von "Zapp" überprüften Fotos stammen von der Deutschen Presse-Agentur. Laut dpa liegt allerdings kein Vertrag für die Nutzung vor. Offenbar wurden sie unerlaubt verwendet. Der Großteil der mehr als 160 seit Anfang 2017 auf der Facebook-Seite der Bundes-AfD geposteten Fotos stammt offenbar aus Bild-Datenbanken, die sogenannte Stock-Fotos zur Weiternutzung verkaufen und auch Bearbeitungen erlauben. Möglicherweise ist es dabei jedoch zu Rechtsverletzungen gekommen, wie einige der von "Zapp" befragten Fotografen meinen.

Etwa im Fall eines auf einen Babykörper montierten Kopfes eines pakistanischen Mannes, mit dem die AfD ihren Standpunkt zum Thema minderjährige Flüchtlinge illustriert: "Dass jemand mein Stock-Foto für Propaganda missbraucht und mein Model in einen negativen Kontext stellt, ist kein gutes Gefühl", sagt Fotograf Jahanzaib Naiyyer. "Auch wenn der Mann in die Veröffentlichung des eigentlichen Bildes eingewilligt und ein Model-Release erteilt hat, wird man nicht davon ausgehen können, dass er auch eingewilligt hat, zum Gegenstand einer Satire gemacht zu werden", meint Rechtsanwalt Stephan Dirks aus Kiel. Seiner Ansicht nach ist die Verwendung des Bildes in diesem Fall nicht zulässig. Für problematisch hält der Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht auch die Art und Weise, wie die AfD Fotos von Politikern aus Wikipedia nutzt. Zwar gestattet die dort verwendete Creative-Commons-Lizenz unter Hinweis auf die Original-Quelle generell die Weiterverwendung und Bearbeitung der Bilder. Dieser Hinweis sei auf der AfD-Seite jedoch kaum zu lesen, so Dirks.

Im Falle eines im Gesicht deutlich veränderten Fotos des SPD-Politikers Martin Schulz fehle der Hinweis, dass das Bild von der AfD nachbearbeitet worden sei. Nach Ansicht von Dirks ist das nicht zulässig. Das Original des Schulz-Fotos wurde im Rahmen eines Wikipedia-Projekts von Schülern eines Gymnasiums in Melle erstellt. Die Schule prüft nach eigenen Angaben inzwischen rechtliche Schritte. Der Wikipedia-Koordinator Olaf Kosinsky, der das Projekt betreut hat, spricht von einem "Missbrauch freien Wissens".

Die AfD hat eine Anfrage von "Zapp" zur Herkunft der Bilder bisher nicht beantwortet. Eine letztendliche Klärung konnte deshalb nicht erfolgen.

Quelle: NDR Norddeutscher Rundfunk (ots)

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