Livestream der Deutschen Welle in Deutschland: Illegaler Rundfunk?
Archivmeldung vom 09.02.2022
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićNicht nur RT DE, sondern auch die Deutsche Welle wird aus einem Staatshaushalt finanziert. RT DE wurde aus diesem Grund untersagt, sein Fernsehprogramm als Livestream zur Verfügung zu stellen. Aber auch die Deutsche Welle tut das. Sogar aus Deutschland.
Weiter berichtet RT DE: "Als die Medienanstalt Berlin-Brandenburg erklärte, RT DE dürfe in Deutschland nicht senden, bezog sich dieses Verbot auch auf sämtliche Varianten eines Livestreams. Begründet wurde dies mit dem Medienstaatsvertrag, der auch Internet-Inhalte als "Rundfunk" behandelt, sofern sie gleichzeitig von einer größeren Menge Zuschauer gesehen werden könnten.
In einem Artikel der Fachzeitschrift DWDL fand sich nun folgende Passage: "Die Staatsferne ist auch der Grund, weshalb die Deutsche Welle keine deutsche Rundfunklizenz besitzt und nur im Ausland sendet. Und auch wenn RT DE und Deutsche Welle inhaltlich kaum weiter auseinander liegen könnten, in diesem Punkt sind sie ziemlich ähnlich. Weil sie von einem Staat finanziert werden, bekommen sie in Deutschland keine Rundfunklizenz."
Wenn für die Deutsche Welle und RT DE die gleichen Kriterien gelten, wie auch von der MABB behauptet, dann dürfte die DW in Deutschland ebenfalls keinen Livestream für ihr Programm betreiben. Das tut sie aber; der Stream ist unter DW.de aufrufbar.
Nun ist die rechtliche Frage die eine, die technische Durchsetzbarkeit eine andere Frage. Die Server, die den Livestream von RT DE liefern, stehen in Russland. Der Server, der den Stream der Deutschen Welle verbreitet, steht in Berlin. Zufällig im Zuständigkeitsbereich der Medienanstalt Berlin-Brandenburg.
Die Deutsche Welle betreibt also, wenn man die Rechtsauffassung der MABB konsequent umsetzt, einen in Deutschland illegalen, weil nicht nur nicht zugelassenen, sondern nicht zulassungsfähigen Rundfunk, indem sie ihr Fernsehprogramm von einem Berliner Server live streamt. Der Sitz der Deutschen Welle ist unzweifelhaft Bonn; dort werden die Entscheidungen über die Inhalte getroffen. Die Zuständigkeit deutschen Rechts kann nicht bestritten werden.
ZAK und MABB könnten hier sofort ihre Staatsferne und Unabhängigkeit unter Beweis stellen."
Quelle: RT DE