VIP Medienfonds 3 und 4: Die Unsicherheit wächst
Archivmeldung vom 17.01.2007
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.01.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas Jahr 2007 begann für die Gesellschafter der VIP Medienfonds 3 und 4 mit einem Paukenschlag. Aus der Presse erfuhren viele Kommanditisten, dass das Finanzamt München II für die Jahre 2002 bis 2004 neue Grundlagenbescheide erlassen hat, in denen die Einstufung von VIP 3 und VIP 4 zu Lasten der Anleger geändert wurde.
Aus einem aktuellen Rundschreiben der VIP-Geschäftsführung erfuhren die
Betroffenen nun das ganze Ausmaß der Änderung. Danach hat das Finanzamt die für
die betreffenden Jahre geltend gemachten Verluste nahezu vollständig aberkannt.
Ein Schock für diejenigen, die fest mit den Steuervorteilen gerechnet
hatten.
Das VIP-Rundschreiben gibt zwar einige Hinweise zum weiteren
steuerlichen Verfahren. Dennoch bleiben wichtige Fragen unbeantwortet. Unklar
ist insbesondere, mit welchen konkreten Argumenten die neuen Grundlagenbescheide
angegriffen werden sollen und auf welchen Umständen der Optimismus der
Geschäftsführung beruht, erfolgreich gegen das Finanzamt vorzugehen. Das
Schreiben enthält auch keine Informationen darüber, welche Kosten die von der
VIP-Geschäftsführung geplanten steuerrechtlichen Maßnahmen verursachen werden
und wer diese Kosten tragen wird.
Viele beunruhigte Kommanditisten
fragen sich, wie sie sich jetzt verhalten sollen. Die geänderten
Grundlagenbescheide alleine führen zwar noch nicht zu einer Zahlungspflicht für
den einzelnen Gesellschafter. Dies kann sich aber schnell ändern, wenn die
Wohnsitzfinanzämter neue Steuerbescheide erlassen. Ob und gegebenenfalls wann
der Einzelne Nachzahlungen zu leisten hat, kann heute noch niemand mit
Gewissheit sagen. Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt von Buttlar, der
etwa 60 VIP Gesellschafter vertritt, meint: „Um Zinsbelastungen zu vermeiden,
ist die vorsorgliche Einzahlung der zu erwartenden Steuernachforderung eine
sinnvolle Handlungsoption, jedenfalls für diejenigen, die über ausreichend
Liquidität verfügen.“
Die steuerliche Entwicklung macht den Betroffenen
allerdings deutlich, dass die Beteiligung an den VIP Medienfonds 3 und 4 mit
einem erheblichen finanziellen Schaden enden kann. Zu der Frage, wer diesen
Schaden ersetzt, finden die VIP Anleger in dem aktuellen Rundschreiben keine
Hinweise. Auch die Commerzbank, die einen Großteil dieser Beteiligungen
vermittelt hat, hilft ihren Kunden in diesem Punkt nicht weiter. Und die
Garantie gebenden Banken sind nicht einmal bereit, den Anlegern bei der
Verjährung entgegen zu kommen. Rechtsanwalt von Buttlar rät deshalb allen
Kommanditisten der VIP Medienfonds 3 und 4: „Es kommt jetzt darauf an, die
Rechtsposition zu wahren. Deshalb sollte alles unternommen werden, um die
Verjährung noch nicht verjährter Ansprüche zu vermeiden.“
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „VIP" anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
Quelle: Pressemitteilung BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.