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BILD-Journalist im Fall "Ottfried Fischer" zum zweiten Mal freigesprochen

Archivmeldung vom 25.01.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.01.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
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Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Im Prozess um die Prostituierten-Affäre des Schauspielers Ottfried Fischer hat das Landgericht München entschieden: Der angeklagte Journalist, ein BILD-Redakteur, hat den Prominenten nicht genötigt oder erpresst. Der Journalist wurde heute - zum zweiten Mal - in allen Punkten der Anklage freigesprochen. Damit wurde ein Freispruch des Landgerichts von 2011 bestätigt, den das Oberlandesgericht München letztes Jahr aufgehoben hatte.

Das Gericht machte mit der Entscheidung auch deutlich, dass eine Strafbarkeit wegen des Gebrauchens von Bildaufnahmen (Paragraf 201a StGB) nicht gegeben ist, wenn Journalisten brisante Fotos oder Filme entgegennehmen und sichten - und wenn sie dann auch mit dem Betroffenen über die Existenz des Materials sprechen. Damit steht fest: Journalisten, denen derartiges Recherchematerial vorliegt und die den Betroffenen damit konfrontieren, machen sich nicht strafbar.

Claas-Hendrik Soehring, Leiter Medienrecht Axel Springer AG: "Das heutige Urteil ist ein Sieg für die Recherchefreiheit der Presse. Der Versuch der Münchener Staatsanwaltschaft und Ottfried Fischers, presserechtlich gebotene Arbeit von Journalisten zu kriminalisieren, ist gescheitert."

Quelle: BILD (ots)

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