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Bundesverfassungsgericht gibt Verfassungsbeschwerde der Öffentlich-Rechtlichen statt

Archivmeldung vom 11.09.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.09.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der ARD-Vorsitzende Fritz Raff hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Streit über die Verfassungsmäßigkeit der Gebührenfestsetzung durch die Länder im Jahr 2004 begrüßt. Das Bundesverfassungsgericht hatte am morgen der Verfassungsbeschwerde der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten statt gegeben.

In einer ersten Stellungnahme betonte Raff: "Unser Gang nach Karlsruhe war notwendig und wir haben unsere Ziele erreicht. Die damalige Entscheidung zur Anpassung der Rundfunkgebühr, mit der sich die Ministerpräsidenten über die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) hinweggesetzt hatten, war mit der Verfassung nicht vereinbar."

Raff weiter: "Dieses Urteil schafft Rechtssicherheit für die KEF, für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und auch für die Länder im Blick auf künftige Gebührenfestsetzungsverfahren. Es war wichtig, dass das Gericht festgestellt hat, dass die wesentliche Ertragsquelle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks weiterhin frei von sachfremden Erwägungen festzusetzen ist."

An die Länder gerichtet sagte Raff: "Ich denke, auch auf Länderseite wird dieses Urteil als ein Stück Mehr an Rechtssicherheit verstanden werden, zumal seit dem letzten Urteil des Gerichts zur Rundfunkfinanzierung 13 Jahre ins Land gegangen waren. Das neue Urteil ist eine Chance für den Rundfunk wie für die Länder unaufgeregt aufeinander zuzugehen. Dabei werden die erneuten Hinweise des Gerichts auf die Möglichkeit der Indexierung zu berücksichtigen sein. Auch die Rolle der KEF als unabhängiges Sachverständigengremium zur Festsetzung der Rundfunkgebühr wird durch dieses Urteil zu Recht gestärkt."

Quelle: Pressemitteilung ARD

Anmerkung der Redaktion:

Das könnte bedeuten, dass auf die GEZ-Gebührenzahler höhere Belastungen zukommen. Die bis Ende 2008 geltende Monatsgebühr bleibt zwar noch in Kraft. Aber die Anstalten müssen laut Gericht bei der neuen Runde einen Ausgleich bekommen.

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