Bundesverfassungsgericht gibt Verfassungsbeschwerde der Öffentlich-Rechtlichen statt
Archivmeldung vom 11.09.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer ARD-Vorsitzende Fritz Raff hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Streit über die Verfassungsmäßigkeit der Gebührenfestsetzung durch die Länder im Jahr 2004 begrüßt. Das Bundesverfassungsgericht hatte am morgen der Verfassungsbeschwerde der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten statt gegeben.
In einer ersten Stellungnahme betonte Raff: "Unser Gang nach
Karlsruhe war notwendig und wir haben unsere Ziele erreicht. Die
damalige Entscheidung zur Anpassung der Rundfunkgebühr, mit der sich
die Ministerpräsidenten über die Kommission zur Ermittlung des
Finanzbedarfs (KEF) hinweggesetzt hatten, war mit der Verfassung
nicht vereinbar."
Raff weiter: "Dieses Urteil schafft Rechtssicherheit für die KEF,
für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und auch für die Länder im
Blick auf künftige Gebührenfestsetzungsverfahren. Es war wichtig,
dass das Gericht festgestellt hat, dass die wesentliche Ertragsquelle
des öffentlich-rechtlichen Rundfunks weiterhin frei von sachfremden
Erwägungen festzusetzen ist."
An die Länder gerichtet sagte Raff: "Ich denke, auch auf
Länderseite wird dieses Urteil als ein Stück Mehr an Rechtssicherheit
verstanden werden, zumal seit dem letzten Urteil des Gerichts zur
Rundfunkfinanzierung 13 Jahre ins Land gegangen waren. Das neue
Urteil ist eine Chance für den Rundfunk wie für die Länder
unaufgeregt aufeinander zuzugehen. Dabei werden die erneuten Hinweise
des Gerichts auf die Möglichkeit der Indexierung zu berücksichtigen
sein. Auch die Rolle der KEF als unabhängiges Sachverständigengremium
zur Festsetzung der Rundfunkgebühr wird durch dieses Urteil zu Recht
gestärkt."
Quelle: Pressemitteilung ARD
Anmerkung der Redaktion:
Das könnte bedeuten, dass auf die GEZ-Gebührenzahler höhere Belastungen zukommen. Die bis Ende 2008 geltende Monatsgebühr bleibt zwar noch in Kraft. Aber die Anstalten müssen laut Gericht bei der neuen Runde einen Ausgleich bekommen.