Neue Gesetzentwürfe können vor Redaktions- durchsuchungen und Lauschangriffen schützen
Archivmeldung vom 02.05.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittAnlässlich des morgigen Internationalen Tags der Pressefreiheit warnt der Deutsche Presserat vor Lücken in deutschen Gesetzen, die den Eingriff von Behörden in den Arbeitsbereich der Journalisten ermöglichen. "Auch nach fast sechs Jahrzehnten der Demokratie in Deutschland ist die Pressefreiheit immer wieder neuen Angriffen ausgesetzt", erklärt Fried von Bismarck, Sprecher des Presserats.
"In seiner 50-jährigen Geschichte ist der Presserat stets
für die Pressefreiheit eingetreten. Die jüngsten Vorfälle zeigen, wie
wichtig dieses Anliegen bis heute geblieben ist." Nach der
Durchsuchung der Cicero-Redaktion und der Überwachung der
Telekommunikation von Journalisten in Dresden und Wolfsburg besteht
dringender Handlungsbedarf.
Zwei Gesetzentwürfe der Bundestagsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen
und FDP weisen nach Ansicht des Presserats jetzt den richtigen Weg,
um Journalisten in Zukunft nachhaltig vor Redaktionsdurchsuchungen
und Lauschaktionen zu schützen. Der Deutsche Presserat befürwortet
das "Gesetz zum Schutz von Journalisten und der Pressefreiheit in
Straf- und Strafprozessrecht" der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die
Grünen und den Entwurf der Bundestagsfraktion der FDP für ein "Gesetz
zur Sicherung der Pressefreiheit". Darin ist ein wirksamer Schutz der
Journalisten für die Fälle vorgesehen, bei denen sie in Ausübung
ihres Berufes Informationen nutzen, die ihnen unter Verletzung von
Dienstgeheimnissen zur Verfügung gestellt wurden. Sie würden in
diesem Fall nicht rechtswidrig handeln. Denn das bisher im
Strafprozessrecht zu wenig geschützte Zeugnisverweigerungsrecht und
das daran anknüpfende Durchsuchungs- und Beschlagnahmeverbot stellen
wesentliche Voraussetzungen für eine freie und unabhängige
Berichterstattung dar. Im Pressekodex ist der Informantenschutz in
Ziffer 6 festgeschrieben: "Jede in der Presse tätige Person (...)
wahrt das Berufsgeheimnis, macht vom Zeugnisverweigerungsrecht
Gebrauch und gibt Informanten ohne deren ausdrückliche Zustimmung
nicht preis."
In den letzten 20 Jahren hat es nach Angaben des Presserats weit
mehr als 150 Überwachungsfälle, Durchsuchungen und Beschlagnahmen
gegen Journalisten gegeben. "Es liegt die Vermutung nahe, dass es dem
Staat vor allem darum geht, Lücken im eigenen System aufzuspüren",
erklärt Lutz Tillmanns, Geschäftsführer des Deutschen Presserats.
Bisher habe sich jedenfalls kein Tatverdacht - zum Beispiel des
Geheimnisverrats - gegen einen Journalisten oder eine Redaktion
erhärtet. Zudem stellt das Bundesverfassungsgericht mit seinem
Beschluss vom 1. Februar 2005 klar, dass Maßnahmen bei Journalisten,
die in Wahrheit darauf abzielen, undichte Stellen der Behörden zu
ermitteln, verboten sind. "Gegenüber anderen Ländern ist die
Pressefreiheit in Deutschland zwar vorbildlich geregelt", erläutert
Tillmanns, "das heißt jedoch nicht, dass sie nicht auch bei uns immer
wieder unter Druck gerät. Das zu verhindern, ist unter anderem die
Aufgabe der freiwilligen Selbstkontrolle."
Quelle: Pressemitteilung Deutscher Presserat