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Wegen Böhmermann: Schönbohm verklagt ZDF auf Schmerzensgeld

Archivmeldung vom 30.08.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.08.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Wegen einer Diffamierungskampagne Jan Böhmermanns wurde er von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) aus dem Amt geworfen: Arne Schönbohm, ehemaliger Präsident des BSI. Vorwurf: Nähe zu Russland. Bild: www.globallookpress.com / Rolf Vennenbernd
Wegen einer Diffamierungskampagne Jan Böhmermanns wurde er von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) aus dem Amt geworfen: Arne Schönbohm, ehemaliger Präsident des BSI. Vorwurf: Nähe zu Russland. Bild: www.globallookpress.com / Rolf Vennenbernd

Die Diffamierung des ehemaligen Chefs der Cybersicherheitsbehörde durch den Comedian Böhmermann hat für das "ZDF" ein juristisches Nachspiel. Schönbohm fordert von dem Sender Schadensersatz in Höhe von 100.000 Euro. Rechtliche Schritte gegen Böhmermann behält er sich vor. Dies berichtet das Magazin "RT DE".

Weiter berichtet RT DE: "Das Magazin Bunte berichtet am Mittwoch, dass der frühere Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, vom ZDF 100.000 Euro Schmerzensgeld fordert.

Schönbohm war vom Bundesinnenministerium im Oktober 2022 von seinem Amt entbunden worden, nachdem Jan Böhmermann ihn in der Sendung "ZDF Magazin Royal" bezichtigt hatte, über einen Lobbyverein einer angeblich mit dem russischen Geheimdienst verbandelten Firma nahezustehen. Der Comedian beschimpfte den 1969 geborenen Manager in der Sendung als "Cyber-Clown" und ließ sein Foto mit einer Clownsnase entstellen.

Trotz erheblicher Zweifel an den Vorwürfen ließ Innenministerin Nancy Faeser (SPD) Schönbohm mit sofortiger Wirkung von seinen Aufgaben als Präsident des dem Innenministerium unterstellten Bundesamtes entbinden. Zum 1. Januar 2023 wurde er an die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung versetzt. Am 24. April 2023 gestand das Innenministerium in einem Schreiben an Schönbohms Anwalt ein, dass die Vorwürfe keine Disziplinarmaßnahmen rechtfertigen. 

Nach den Recherchen der Bunten hat Schönbohm den Berliner Medienrechtler Markus Hennig als Anwalt engagiert, um seine Entschädigungsforderung durchzusetzen. In seinem Schreiben an das ZDF begründet der Rechtsanwalt den Anspruch mit "schwerer Persönlichkeitsverletzung". Die Sendung von Böhmermann sei "eine der schmutzigsten Denunzierungen", die jemals ein öffentlich-rechtlicher Sender begangen hat. Die Bunte zitiert Hennig mit den Worten:

"Das ZDF hat durch das 'Magazin Royale' die Reputation und die tadellose Karriere eines verdienten Staatsdieners zerstört."

Ansprüche auch gegen den Moderator zu erheben, behält sich Schönbohm vor.

Arne Schönbohm ist der Sohn des im Jahr 2019 verstorbenen Generalleutnants und CDU-Politikers Jörg Schönbohm. Nach einer Manager-Karriere in der IT-Sicherheit wurde er 2016 zum Präsidenten des BSI bestellt."

Quelle: RT DE

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