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Rhein-Neckar-Zeitung unterliegt mit ihrer Klage gegen die AfD

Archivmeldung vom 03.11.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.11.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Die RNZ hat ihren Kampf gegen die Meinungsfreiheit und um die „linke“ Deutungshoheit vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe verloren.
Die RNZ hat ihren Kampf gegen die Meinungsfreiheit und um die „linke“ Deutungshoheit vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe verloren.

Bild: AfD Deutschland

Der stellvertretende Sprecher des AfD-Kreisverbandes Heidelberg, Timethy Bartesch, hatte der Rhein-Neckar-Zeitung (RNZ) auf Twitter [1] und Facebook [2] vorgeworfen, mit ihrer tendenziösen und verharmlosenden Berichterstattung über die Heidelberger „Anti“faschisten den Linksextremismus zu unterstützen. Die RNZ wollte dies gerichtlich untersagen lassen, was das Landgericht Heidelberg Anfang Mai abgewiesen hatte [3]. Die RNZ zog vor das OLG Karlsruhe und war dort ebenfalls erfolglos.

Ein Zitat aus dem Urteil:

„Denn die Presse nimmt im demokratischen Rechtsstaat als ‚Wachhund der Öffentlichkeit‘ eine wichtige Funktion wahr, indem sie die Bevölkerung informiert und ggf. auf öffentliche Missstände hinweist, womit sie eine bedeutende Rolle im Rahmen der öffentlichen Meinungsbildung übernimmt. Diese Funktion kann sie aber nur dann sachgerecht wahrnehmen, wenn die handelnden Journalisten sachlich unabhängig berichten. Für den Erhalt dieser Wächterfunktion ist es danach unabdingbar, dass etwaige Missstände bei den ‚Wächtern‘ Gegenstand der Berichterstattung und der öffentlichen Diskussion sein können.“

Es bleibt als befremdlicher Nachgeschmack, dass ausgerechnet eine linke Zeitung, die stets die Presse- und Meinungsfreiheit im Munde führt, mir als demokratisch gewähltem Abgeordneten gerichtlich eine Meinung und Einschätzung verbieten lassen will. Vielleicht ist der Redaktion das Ausmaß ihrer linken redaktionellen Voreingenommenheit nicht (mehr) bewusst. Damit würde den Redakteuren allerdings die Grundvoraussetzung für neutralen und wahrheitsgemäßen Journalismus fehlen.

Deshalb nochmals zur Erinnerung: Die „Antifaschistische Initiative Heidelberg“ und ihr führender Kopf Michael Csaszkóczy werden seit vielen Jahren im Verfassungsschutzbericht in der Rubrik „Linksextremismus“ als Verfassungsfeinde erwähnt, nicht zuletzt wegen ihrer Aufrufe zu Militanz und wegen ihrer Gewaltaktionen gegen Polizisten und die AfD. Wer diese Tatsachen in der Berichterstattung unterschlägt und vielmehr als Sympathisant dieser Extremisten auftritt, der leistet eine Unterstützung des Linksextremismus. Als Vertreter meiner Wähler zählt es zu meinen Aufgaben, dies im Sinne eines demokratischen Korrektivs in der Öffentlichkeit klarzustellen.

Das OLG hat sich auch mit dem Wahrheitsgehalt der Aussage beschäftigt, die RNZ unterstütze die AIHD und stellt in seinem Urteil unmissverständlich fest: „Denn die für die Beklagten ungünstigste, als die Klägerin am ehesten in ihrem unternehmenspersönlichen Geltungsanspruch beeinträchtigende Deutung, wonach mit „unterstützen“ als tatsächlicher Kern eine objektive Förderung von Zielen oder Unternehmungen der AIHD angesprochen sein könnte, ist nicht unwahr, sondern vielmehr (wenn auch in geringem Umfang) durch den unbestrittenen Vortrag der Beklagten zu einzelnen Zeitungsberichten der Beklagten belegt.“

Das Urteil des OLG Karlsruhe hat erneut die Meinungsfreiheit umfassend gestärkt. Und nicht zuletzt hat die AfD Heidelberg die Deutungshoheit über „links“ zurückgewonnen: Linker Extremismus ist linker Extremismus, und ihn schönzureden ist eine Unterstützung des linken Extremismus.

Datenbasis: [1] Twitter [2] Facebook [3] Landgericht Heidelberg Anfang Mai.

Quelle: AfD Deutschland

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