Übel: Nehammer-Gattin verklagt Tiroler auf 11.000 Euro – wegen Facebook-Post
Archivmeldung vom 04.06.2022
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.06.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Sanjo BabićHelmut Anker fiel aus allen Wolken, als er Ende April einen mehrseitigen Brief des Anwalts von Nehammers Frau erhielt. Darin wurde dargelegt, dass er, weil er auf Facebook ein Posting geteilt hatte, 11.000 Euro zu bezahlen habe. Der Beitrag auf Facebook sei ehrenbeleidigend. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at".
Weiter berichtet das Magazin: "Im Posting ging es um angebliche Verstrickungen der Kanzler-Gattin in den Hygiene-Austria-Skandal (noch mehr Hintergründe hier und hier nachzulesen) rund um die FFP2-Masken. Denn sie soll als PR-Managerin – ohne Fixanstellung – der Medienagentur Schütze tätig gewesen sein, deren Chef eine zentrale Rolle im System Kurz zukommen soll, wie der Anwalt des Tirolers in einer Sachverhaltsdarstellung festhält.
Die Frau des Bundeskanzlers, Katharina Nehammer, sorgte erst kürzlich für Schlagzeilen. Wie Wochenblick berichtete, hatten Cobra-Beamte nach einem Umtrunk mit der Kanzler-Gattin den Dienstwagen geschrottet. Im Vorjahr ging ein Posting viral. Am 9. Februar 2021 veröffentlichte Herr Anker dieses Posting:
Geldbeschaffungsaktion der Kanzler-Gattin?
Am 27.4.2022 erhielt der Tiroler dann einen mehrseitigen RSa-Brief vom Anwalt der Frau des Noch-Kanzlers. Im Schreiben werden als Schadenersatz für das Teilen eines Postings auf Facebook sagenhafte 11.000 € gefordert. Herr Anker solle auf Facebook eine Entschuldigung veröffentlichen, wurde gefordert. Wie ein Online-Medium berichtete wurde das Posting über 1.000 mal geteilt. Wenn es also in jedem dieser Fälle eine Klage gibt, könnte da eine beträchtliche Summe für die Nehammers zusammenkommen (Wochenblick berichtete)
Wie der standhafte Tiroler gegenüber Wochenblick erklärte, war ihm das aber gar nicht mehr möglich, weil er sich von Facebook abgemeldet hatte. Eine Klage war die Folge und die Drohung, dass für jeden weiteren Tag, wo das Geforderte nicht veröffentlicht wird, bis zu 1.000 Euro noch zusätzlich eingeklagt würden. Auch mit weiteren RSa-Briefen wurde Herr Anker regelrecht bombardiert – insgesamt vier Stück bekam er zugestellt.
Laut Anwalt Ablenkung von türkiser Korruption
In einer Sachverhaltsdarstellung hält der Rechtsanwalt, der den Tiroler vertreten wird, fest: „Frau Nehammer ist nachweislich in die Geschäfte oder den Geschäftspraktiken der türkisen ÖVP Sebastian Kurz und Karl Nehammer verstrickt und möchte jetzt unbescholtene Bürger von der Spur der Korruption Ihres Mannes ablenken und gleichzeitig Geld verdienen. Auch liegt klar auf der Hand, dass die bereits in Wien entstandenen Urteile politisch motiviert waren“. An dieser Stelle sei daran erinnert, dass Karl Nehammer laut Kurz ein Teil der “Familie” ist.
Widerständigem Tiroler reicht es: „Lasse mich nicht einschüchtern“
Helmut Anker lässt sich jedenfalls nicht einschüchtern und geht nun an die Öffentlichkeit, weil er meint: „Wenn pro Fall ‘nur’ 4.000 bis 5.000 Euro zu bezahlen wären, sind das bei über tausend Fällen ja Millionen Euro, die die Frau Nehammer da verdient.“ Der Alleinverdiener, seine Frau verlor aufgrund von Corona ihren Job, hat um Verfahrenshilfe angesucht, weswegen das für 8. Juni geplante Verfahren vorerst „abberaumt“ wurde. Der neue Termin wird dem widerständigen Tiroler erst noch bekanntgegeben.
Wochenblick wird jedenfalls weiter über dieses skandalöse Vorgehen von Frau Nehammer und natürlich ganz speziell diesen Fall von Herrn Anker berichten. Die Darstellung, sie sei keine Person des öffentlichen Lebens, kann man nur als lachhaft bezeichnen, wenn man sich einige Pressemeldungen ansieht: “‘Chef-Beraterin’ Kathi Nehammer“, lautet etwa eine Schlagzeile, “Österreichs Schattenkanzlerin“, eine andere. Auch ein linkes Stadtblatt befand die PR-Tätigkeit der Nehammer-Gattin unter dem Titel “Du bist Familie” für bedenklich.
Die Sachverhaltsdarstellung des Anwalts: Herunterladen
Quelle: Wochenblick