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Bundesgerichtshof weist Revision gegen Honorarregelungen für freie Journalisten im Wesentlichen zurück

Archivmeldung vom 31.05.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.05.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Axel-Springer-Haus in Berlin: Angst vor Trading-Modell. Bild: axelspringer.de
Axel-Springer-Haus in Berlin: Angst vor Trading-Modell. Bild: axelspringer.de

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute über die Revision des Deutschen Journalistenverbands (DJV) betreffend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Axel Springer AG für ihre freien Journalisten entschieden. Die Revision wurde im Wesentlichen zurückgewiesen. Entgegen der Auffassung des DJV hält der BGH eine umfassende Rechteeinräumung an den Verlag für zulässig. Axel Springer begrüßt diese Entscheidung und wird Änderungen an seinen Honorarregelungen dort vornehmen, wo dies nach Auffassung des Gerichts erforderlich ist.

Claas-Hendrik Soehring, Leiter Verlagsrecht der Axel Springer AG: "Dieser Rechtsstreit drehte sich im Kern um die Zulässigkeit einer umfassenden Rechteeinräumung an den Verlag. Nach Land- und Kammergericht Berlin hat sich in diesem entscheidenden Punkt nun auch der Bundesgerichtshof unserer Rechtsauffassung angeschlossen - darüber freuen wir uns. Denn ein modernes Medienhaus wie Axel Springer ist darauf angewiesen, seine Produkte auf allen Vertriebswegen und Märkten zu verwerten."

Quelle: Axel Springer AG (ots)

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