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Rechtswidrig: GIS-Gebühren landen vor dem Europäischen Gerichtshof

Archivmeldung vom 19.04.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.04.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: ORF-Truck Creative Commons Attribution-Share Alike 4.0/ Logo Public domain, via Wikimedia Commons/ Komposition WB / Eigenes Werk
Bild: ORF-Truck Creative Commons Attribution-Share Alike 4.0/ Logo Public domain, via Wikimedia Commons/ Komposition WB / Eigenes Werk

Seit Jahren verrechnet der ORF seinen Kunden mit der GIS-Gebühr ein Zwangs-Programmentgelt. Die darauf bestehende Mehrwertsteuer könnte zu Unrecht verrechnet werden. Aus diesem Grund startete der Prozessfinanzierer AdvoFin im Herbst 2018 ein Sammelverfahren zur Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf die GIS-Gebühr. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at".

Weiter berichtet das Magazin: "Eine Entscheidung in Tschechien war Grundlage für die Sammelklage. Nun muss sich der Europäische Gerichtshof mit der GIS-Gebühr beschäftigen.

Die Anwälte der Prozessfinanzierer AdvoFin haben laut eigenen Angaben eine “Etappensieg” errungen. Ihre 2018 eingebrachte Sammelklage gegen die Mehrwertsteuer auf die GIS-Gebühr landet nun laut Medienberichten vor dem Europäischen Gerichtshof. Dieser muss nun entscheiden, ob den GIS-Zahlern weiterhin eine Umsatzsteuer abgeknöpft werden dürfe.

EuGH Verwaltungsgerichtshof fällt dann das Urteil

Sei dies nicht der Fall, dann können sich die vom Staatsfunk zwangsgeschröpften GIS-Kunden immerhin die zehn Prozent Mehrwertsteuer auf das Programmentgelt für die letzten fünf Jahre zurückholen. Das wäre für jeden privaten GIS-Kunden ein Betrag von 100 Euro. Weil eine europarechtliche Frage zu klären sei, hat der Verwaltungsgerichtshof hat dem EuGH ein Vorabersuchen vorgelegt. Der österreichische Verwaltungsgerichtshof wird dann ein Urteil fällen.

Grundlage war Entscheidung in Tschechien

Die Verrechnung der Umsatzsteuer auf eine Gebühr sei europarechtswidrig. Das besagt eine Entscheidung aus dem Jahre 2016. Hier hat der Europäische Gerichtshof anhand eines Streitfalles in Tschechien entschieden, dass auf Rundfunkgebühren keine Mehrwertsteuern einzuheben sind. Bei Einhebung der Rundfunkgebühren würde sich es sich keine freiwillige vertragliche Beziehung oder Vereinbarung handeln, weshalb diese auch nicht als Dienstleistung gegen Entgelt zu werten sei. Diese Entscheidung war Grundlage für die von AdvoFin eingebrachte Sammelklage.

Rückforderung 330 Millionen Euro

Laut Anwälten von AdvoFin würden sich die Gebühren-Systeme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Tschechien und Österreich sehr ähneln. Deshalb sehen sie für die Sammelklage gute Chancen. Bei Erfolg ist künftig weniger an GIS-Gebühren zu bezahlen – die derzeitige Umsatzsteuer auf das Programmentgelt sind 1,86 Euro. Aber nicht nur das: Die Rückforderung bei 3,3 Millionen GIS-Kunden würde eine Summe von gut 330 Millionen Euro ergeben. Für die Teilnahme am Sammelverfahren kommen alle Privatpersonen in Frage, die eine GIS-Rechnung bezahlen.

ORF-Ausnahmeregelung für Österreich in der EU?

Der von Zwangsgebühren finanzierte ORF dürfte den Hals wohl nicht voll genug kriegen. Denn laut Medienberichten berufe sich die GIS auf eine Ausnahmeregelung für Österreich in der EU. Die Zulässigkeit der Besteuerung des Programmentgelts soll in die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie übernommen worden sein."

Quelle: Wochenblick

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