Chefredakteure attackieren Kommerzialisierung des Persönlichkeitsschutzes
Archivmeldung vom 03.07.2008
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittVor zahlreichen Medienjuristen und Journalisten diskutierten gestern Abend in der Hauptstadtrepräsentanz von Bertelsmann die Chefredakteure von Bild am Sonntag, Park Avenue, OK! und Neue Post (Moderation von Dr. Hajo Schumacher) die Folgen der jüngsten Caroline Urteile des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts.
Claus Strunz von BamS rief alle Beteiligten, insbesondere die Prominenten-Anwälte, zur Abrüstung auf. Die Kommerzialisierung des Persönlichkeitsschutzes führe in die Sackgasse. Klaus Dahm von OK! wies darauf hin, dass man es als internationales People-Magazin deshalb leichter habe. Insbesondere amerikanische Prominente würden nicht klagen, weil in den USA die Presse nahezu uneingeschränkt berichten dürfe. Kai Winckler, Neue Post, bestätigte, dass der Leser eine Zeitschrift, die nur Homestories enthalte, ablehne. Dies sei mit ein Grund für die Einstellung der Revue gewesen. Die Park-Avenue-Geschichte über Veronika Ferres ist Chefredakteur Andreas Möller ein Paradebeispiel für die Notwendigkeit, kritische Promi-Geschichten auch gegen massive juristische Gegenwehr abzusichern.
Alle waren sich darin einig, dass die neue Rechtsprechung für die tägliche Arbeit wenig hilfreich sei. Eine nur noch auf eine wertende Einzelfallbetrachtung hinauslaufende Abwägung, über die später Juristen Monate und Jahre brüten könnten, führe zu ständigen Diskussionen mit den Hausjuristen. Einig waren sich die Chefredakteure aber genauso, dass man sich nicht durch anwaltliche Informationsschreiben der Prominenten beeindrucken lassen dürfe.
Zu Beginn der Veranstaltung hatte Bundesverfassungsrichter a.D., Professor Hoffmann-Riem, klare Worte zu der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Straßburg gefunden. Die Entscheidung der Richter sei "argumentationsschwach" gewesen. Auch die nachfolgende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hätte freiheitlicher im Sinne der Presse ausfallen können und müsse weiterentwickelt werden. Aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts habe keine Notwendigkeit bestanden, ein neues Schutzkonzept zu entwickeln. Die Überprüfungskompetenz des Bundesverfassungsgerichts beschränke sich allerdings darauf, zu entscheiden, ob der BGH sich mit seiner Entscheidung innerhalb der verfassungsrechtlichen Vorgaben bewege.
Rechtsanwalt Dr. Stefan
Söder von der Kanzlei Professor Schweizer untersuchte in seinem Vortrag
die Chancen, die die neue Rechtsprechung des BGH biete. Durch die
Abschaffung der `absoluten Person in der Zeitgeschichte´ eröffne der
BGH größere Argumentationsspielräume bei den übrigen Personen, die
nicht kraft Herkunft oder Berühmtheit bildliche Darstellung ohne ihre
Einwilligung hinnehmen müssten.
Quelle: VDZ