Film "Contergan" weiter frei
Archivmeldung vom 05.09.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Film "Contergan" ist weiter frei und kann wie geplant am 07. und 08. November 2007 ausgestrahlt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Eilanträge der Pharmafirma Grünenthal und Karl Hermann Schulte-Hillens auf vorläufige Untersagung der Ausstrahlung des von der Kölner Produktionsfirma Zeitsprung und WDR produzierten Fernsehfilms "Contergan" abgelehnt.
Es legte bei seiner Entscheidung die Würdigung
des OLG Hamburg zugrunde, wonach die Ausstrahlung des Films die von
den Beschwerdeführern befürchtete schwerwiegende Beeinträchtigung
ihres Persönlichkeitsrechts nicht bewirken kann. Rechtsmittel gegen
diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes gibt es nicht. Die
Ausstrahlung des Films kann damit nicht mehr verhindert werden.
WDR-Intendantin Monika Piel: "Das Bundesverfassungsgericht in
Karlsruhe stützt seine Entscheidung maßgeblich auf den hohen
Stellenwert der Rundfunkfreiheit. Dabei unterstreicht es, dass die
Aufbereitung zeitgeschichtlicher Ereignisse - egal in welcher Form -
von zentraler publizistischer Bedeutung ist. Wir werden mit dem Film
wie mit den begleitenden Dokumentationen den 50. Jahrestag der
Markteinführung von Contergan in unseren Programmen begleiten und
dabei insbesondere die Betroffenen und ihre Schicksale in den
Mittelpunkt stellen."
"Ein großer Schritt für Zeitsprung, ein noch größerer Schritt für die Contergangeschädigten und alle Filmschaffenden in Deutschland", freut sich Produzent und Zeitsprung Geschäftsführer Michael Souvignier.
Quelle: Pressemitteilung WDR