dpa-„Faktenchecker“ wollen "Unser Mitteleuropa" mundtot machen und patzen uns bei Facebook an
Archivmeldung vom 08.12.2020
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André Ott"Nachdem bereits im April eine von dpa-„Faktencheckern“ (Anm.d.Red. für Nichtdeutsche: dpa = Deutsche Presseagentur) Facebook empfohlene Zensurmaßnahme kläglich scheiterte – der Zensurvermerk dort musste wieder entfernt werden, nachdem unsere, im seinerzeitigen Artikel gebrachten Fakten sich als richtig erwiesen –, probierten es jetzt dieselben dpa-„Faktenchecker“, im zweiten Anlauf gegen UNSER MITTELEUROPA vorzugehen." Dies berichtet das Magazin "Unser Mitteleuropa".
Weiter berichtet das Magazin: "
Zensur: Meinung von Ex-Pfizer-Direktor unerwünscht
Die genannten „Faktenchecker“ rieten Facebook uns zu zensieren, nachdem wir über einen Streit zwischen einem angesehenem Wissenschaftler und der britischen Regierungsbehörde Scientific Advisor Group for Emergencies (SAGE) wertneutral berichteten. Unser „Vergehen“: Wir erlaubten uns Dr. Michael Yeadon, immerhin ehemaliger Vizepräsident und Chief Scientific Officer von Pfizer, im Artikel zu zitieren.
Wir möchten unsere Leser über die Hintergründe und genauen Umstände dieses skandalösen Vorgehens vollständig informieren, denn wir leben Transparenz.
(Sperr-)Vermerk bei Facebook-Artikel
Gegenstand der Berichterstattung war die Feststellung von Dr. Yeadon, dass seiner Ansicht nach diejenigen, die in der Vergangenheit mit einem oder mehreren von vier bekannten endemischen Coronaviren infiziert wurden, „über eine lang anhaltende und robuste Immunität gegen diese Viren, aber auch gegen eng verwandte Viren verfügen. SARS-CoV 2 ist ein solches eng verwandtes Virus.“
Das hat naturgemäß Feinde der Rede- und Meinungsfreiheit auf den Plan gerufen, denn das Berichten unbequeme Aussagen oder Vorkommnisse ist ihnen spätestens seit der Flüchtlingskrise 2015 ein Dorn im Auge. Sobald eine kritische Masse mit bestimmten Themen erreicht wird, fängt die Zensur an zu wirken. Also schickte man UNSER MITTELEUROPA die selbsternannten „Faktenprüfer“ der Deutschen Presseagentur (dpa) auf den Hals.
Dabei stellt sich bereits die Frage, was DEUTSCHE „Fake-News-Jäger“ mit einem Bericht über eine inner-britische Angelegenheit am Hut haben und warum plötzlich eine Seite ins Visier gerät, die ihren Redaktionssitz in Polen und nicht in Deutschland hat. Stehen wir etwa wieder unter dem Generalgouvernement Deutschlands?
Wie allgemein bekannt sein dürfte, setzen Regierungen in Europa (vor
allem Deutschlands) Social-Media-Plattformen wie Facebook massiv unter
Druck, um ihren Kampf gegen „Fake-News“ gnadenlos voranzutreiben. Und so
verwundert es nicht, dass die dpa-„Faktenprüfer“ Facebook anhielten,
unseren Beitrag von dem Social-Media-Giganten mit einem Vermerk versehen
zu lassen. Dort steht nun zu lesen: „Fehlinformationen – Überprüft von
unabhängigen Faktenprüfern“:
Das bewirkt, dass der geneigte Leser in die Irre geführt wird und denkt,
wir würden Falschinformationen verbreiten. Dabei ist genau das
Gegenteil der Fall: Wir achten stets darauf, unsere Beträge mit
Quellenangaben zu versehen, damit nicht der Eindruck erweckt wird, wir
erfinden Unwahrheiten. In diesem Punkt wollen wir uns bewusst von vielen
Mainstreammedien unterscheiden.
dpa-Faktenprüfer versuchen, uns nicht gezeigtes Videomaterial unterzujubeln
Klickt man bei dem (Sperr-)Vermerk auf Facebook auf „Grund anzeigen“,
so gelangt man auf das Presseportal der dpa, genauer in die Rubrik
„dpa-Faktencheck“. Dort wurde uns ein eigener Artikel gewidmet, der den Versuch unternimmt, unseren Bericht als (teilweise) unwahr darzustellen.
Dazu ist festzuhalten:
1/ dpa-Behauptung:
»BEWERTUNG: Zur Immunität gegen das neuartige Coronavirus gibt es bislang keine abschließend gesicherten Erkenntnisse. Forscher untersuchen noch, inwieweit sich Infektionen mit Erkältungsviren positiv auf die Immunabwehr gegen Sars-CoV‑2 auswirken.«
Unser Artikel, aus einem amerikanischen Meldung entnommen/übersetzt, die dem anglosächsischen journalistischen Prinzip der Gegenüberstellung von Meinungen folgt, hat Mike Yeadon zitiert, aber nicht seine Meinung als die einzig richtige propagiert. Mike Yeadon als einen anerkannten und kompetenten Forscher in Frage zu stellen, blieb somit der dpa vorbehalten. Die von der dpa präsentierten „Gegenmeinungen“ stellen fest, dass die Frage der Kreuzimmunität „noch ungeklärt“ sei bzw. dass es sich „um vorläufige Ergebnisse handelt und die Bedeutung der nachgewiesenen T‑Zellen noch nicht erforscht ist.“ Das zitierte RKI räumt sogar – somit Yeadon de facto zustimmend! – ein, dass eine vorangegangene Infektion mit anderen Varianten eine „kreuzreaktive Immunantwort“ sein könne.
Unsere Erwiderung: alle vorgebrachten „Gegenargumente“ belegen, dass die Frage der Kreuzimmunität entweder „noch unerforscht“ oder aber potentiell zu bejahen sein könnte.
2/ dpa-Behauptung:
»FAKTEN: In dem weit verbreiteten Video argumentiert Mike Yeadon mit dem Prinzip der Kreuzimmunisierung…«
Unsere Erwiderung: Dieses Video wurde von UNSER MITTELEUROPA überhaupt nicht gebracht (weil Englisch).
3/ Der Generalangriff Yeadons, dass ein Impfstoff gegen Covid-19 gar nicht benötigt würde (= Überschrift unseres Artikels) wird von der dpa überhaupt nicht behandelt. Anzunehmen ist, dass Yeadon in diesem Punkt höchste Kompetenz hat, zumal er sich damit ja gegen die wirtschaftlichen Interessen seines eigenen (Ex-)Unternehmens wendet. Das Schweigen der dpa dazu spricht Bände. Es lässt zudem annehmen, dass die dpa-„Stellungnahme“ gar nicht für unseren Artikel gedacht war, sondern nur von Dritten als solche „herangezogen“ wurde, um uns eins „überzuziehen“…
4/ Ergo ist die Behauptung von dpa und Facebook, unsere Meldung sei eine „Falschmeldung“, schlicht und einfach eine falsche Behauptung, die presse- wie strafrechtlich äußerst bedenklich ist. Mit der Logik der Zensoren wäre in Zukunft das Zitieren von unterschiedlichen Meinungen zu gleichen Sachverhalten nicht mehr möglich. Das kann wohl nicht sein. Oder?
5/ Andere Medien, beispielsweise die angesehene
Neue Züricher Zeitung
befassen sich sehr wohl „ungestraft“ mit dem Thema
Corona/Kreuzimmunität. Das beweist, dass die gegen uns gerichteten
Zensurmaßnahmen selbst inhaltlich nicht gerechtfertigt sind, unabhängig
von der laut BRD-„Grundgesetz“ Widerrechtlichkeit einer derartigen
Zensurmaßnahme (GG Abs. 5/1).
6/ Frage an Facebook und an die kongenialen dpa-Faktenprüfer: Würde auch ein Bericht von
apotheke ‑adhoc unter Ihr Zensurregime fallen, wenn es dort etwa heißt:
„Die Immunität gegen Sars-CoV‑2 spielt eine zentrale Rolle bei der
Eindämmung der Corona-Pandemie. Forscher der Berliner Charité und des
Max-Planck-Instituts für molekulare Genetik (MPIMG) haben nun Hinweise
auf eine Kreuzimmunität von heimischen Coronaviren und Sars-CoV‑2
gefunden.“
Oder wird auch dieser Artikel von uns auf Facebook erneut zensiert, weil wir das gerade zitieren? In dieser „Herrschaft des Unrechtes“ (Horst Seehofer lt. FAZ) scheint mittlerweile vom glatten Verfassungsbruch abwärts, bis hin zur Duldung des Faustrechtes gegen unliebsame Personen, alles möglich.
dpa-„Faktenchecker“ fügen uns, aber auch Facebook Schaden zu
Obwohl, wie eingangs erwähnt, diesem Zensurversuch bereits ein weiterer zuvor ging, der jedoch widerrufen werden musste, da sich unsere Recherche als richtig erwies,
werden wir offensichtlich jetzt bei Facebook als „Wiederholungstäter“
gelistet. Die Folgen davon sind, dass unsere Beiträge nicht mehr
beworben werden dürfen (auch Facebook entgehen dadurch Einnahmen).
Weiters wurde dort auch der Algorithmus dahingehend geändert, sodass von
unseren 13.000 „Followers“ oder Lesern seit wenigen Tagen nur mehr ein
paar hundert unsere Artikel „ausgeliefert“ werden. Facebook begründete
das wie folgt:
Sollte dies von den dpa-„Faktencheckern“ nicht innerhalb von 7 Tagen repariert werden, werden wir Strafanzeige gegen den/die verantwortlichen Meldungsleger bei der dpa erstatten und auch Klage wegen Ruf- und Kreditschädigung gegen die dpa einreichen sowie Schadenersatzforderungen geltend machen. Anwälte prüfen gerade die Varianten einer rechtlichen Würdigung dieser in mehrfacher Hinsicht illegalen Vorgangsweise."
Quelle: Unser Mitteleuropa