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Fernsehrat passt ZDF-Satzung an die Erfordernisse des neuen Staatsvertrages an

Archivmeldung vom 11.12.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.12.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF)
Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF)

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Änderungen betreffen unter anderem die staatsferne Zusammensetzung des ZDF-Fernsehrates und seiner Ausschüsse sowie Regelungen zur Entsendung und Abberufung von Fernsehräten. Auch wird in der Satzung nun eine geschlechtsneutrale Sprache verwendet. Zur Satzungsänderung wurde zuvor der Verwaltungsrat angehört, dessen Vorschläge in die endgültige Beschlussfassung integriert wurden.

Hintergrund für die Satzungsänderung ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum ZDF-Staatsvertrag vom 25. März 2014. Dieses hatte Teile des ZDF-Staatsvertrages als unvereinbar mit dem Grundgesetz angesehen und die Länder verpflichtet, eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen. Mit dem 17. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird der ZDF-Staatsvertrag novelliert. Diese Änderungen mussten auch in der ZDF-Satzung ihren Niederschlag finden.

Die geänderte Satzung tritt, wie der 17. Rundfunkänderungsstaats-vertrag, zum 01. Januar 2016 in Kraft, die Vorschriften zum Verfahren über die Entsendung und Abberufung erst nach Genehmigung durch die rechtsaufsichtsführende Landesregierung.

Quelle: ZDF-Fernsehrat / Verwaltungsrat (ots)

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