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AFA AG: Gericht beschließt einstweilige Verfügung gegen TV-Sender RBB wegen FalschaussagenHat Redaktion "WAS!" bewusst manipuliert?

Archivmeldung vom 02.11.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.11.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Auf Antrag des unabhängigen Finanzvertriebs AFA AG mit Sitz in Cottbus und Berlin verbietet das Landgericht Köln in einer einstweiligen Verfügung (AZ 28 O 875 t 11 vom 26. Oktober 2011) dem öffentlich-rechtlichen Sender RBB unter Androhung einer Ordnungsstrafe die weitere Verbreitung von Falschaussagen.

In einer Sendung des Formats "WAS!" vom 10. Oktober 2011 hatte die Redaktion in einem Beitrag von Margit Geßner, Margit Küpner und Gertrud Hussla ehemaligen Vertriebspartnern der AFA AG die Möglichkeit eingeräumt, geschäftsschädigende Falschaussagen über die AFA AG und zu einem von ihr vertriebenes Produkt der führenden Liechtensteinischen Versicherungsgesellschaft PrismaLife AG zu verbreiten und dadurch die Chance eingeräumt, Geschäftsvorteile zu erzielen.

Die AFA AG hat die Redaktion "WAS!" zuvor darauf hingewiesen, dass "WAS!" sich offenbar zum Zweck der einseitigen Interessenvertretung von Wettbewerbern der AFA AG missbrauchen lasse. Diese Hinweise sind jedoch nicht berücksichtigt worden.

AFA-Vorstand Stefan Granel: "Wieder einmal zeigt sich, wie selbstgerecht sich das gebührenfinanzierte Fernsehen zur Desinformation einspannen lässt. Meiner Meinung nach ist das kein Journalismus mehr, sondern eine verlogene Wettbewerbsverzerrung, für die der Zuschauer auch noch rund 18 Euro pro Monat bezahlen soll."

Quelle: AFA AG (ots)

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