Bundesgerichtshof bestätigt: Rechtmäßigkeit des ARD-Angebot - Tagesschau-App - darf überprüft werden
Archivmeldung vom 30.04.2015
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) begrüßt, wonach die Rechtmäßigkeit der Tagesschau-App gerichtlich überprüft werden darf. "Damit ist klar, dass das bloße Vorhandensein eines Telemedienkonzepts keinen Freifahrtschein für jedwedes Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bedeutet", erklärte BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff in Karlsruhe.
Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln aufgehoben und die Sache zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung an das OLG zurückverweisen. Das OLG hatte im Dezember 2013 im Kern darauf abgestellt, dass mit der Genehmigung des Konzepts für tagesschau.de durch die Gremien des NDR auch die streitige Umsetzung des Angebots Tagesschau-App legalisiert sei. Die Zeitungsverleger hielten dagegen, dass unter diesen Vorzeichen Entscheidungen der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten auf dem Gebiet der Telemedien nicht mehr durch Wettbewerbsgerichte überprüfbar und wettbewerbsrechtlich tabu seien.
NDR Intendant und ARD-Vorsitzender Lutz Marmor zur BGH-Entscheidung
Zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die Überprüfung der Zulässigkeit der Tagesschau-App vom 15. Juni 2011 an das Oberlandesgericht Köln zurückzuverweisen, erklärt der Intendant des NDR und ARD-Vorsitzende Lutz Marmor: "Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass auch unser damaliges tagesschau.de-Angebot rechtlich zulässig war. Insoweit sehen wir den Gründen der BGH-Entscheidung mit großem Interesse entgegen. Mit Blick auf die erneute Verhandlung in Köln sind wir zuversichtlich. Unabhängig davon haben wir unseren Online-Auftritt in den vergangenen dreieinhalb Jahren weiterentwickelt. Auch für Kooperationen mit Verlagen sind wir weiterhin offen."
Quelle: BDZV - Bundesverb. Dt. Zeitungsverleger - NDR (ots)