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So wichtig wie das tägliche Brot? Wirtschaftsjuristin meint, Rundfunkbeitrag ist grundgesetzwidrig

Archivmeldung vom 05.05.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.05.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
ARD - ZDF - Deutschlandradio Beitragsservice (GEZ) ist in Deutschland hochumstritten (Symbolbild)
ARD - ZDF - Deutschlandradio Beitragsservice (GEZ) ist in Deutschland hochumstritten (Symbolbild)

Bild: qpress.de / Eigenes Werk

Der Rundfunkbeitrag zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Medien steht bereits seit längerem in der Kritik. Eine Wirtschaftsjuristin aus Kassel kommt in ihrer Doktorarbeit zu dem Schluss, dass er gegen das Grundgesetz verstößt. Die Gründe dafür sieht sie in der Art der Finanzierung. Dies berichtet das Magazin "RT DE".

Weiter berichtet RT DE: "Die Kasseler Wirtschaftsjuristin Michelle Michel kommt in ihrer Doktorarbeit zu dem Schluss, dass der Rundfunkbeitrag, über den unter anderem die Medienkonzerne ARD und ZDF finanziert werden, gegen das Grundgesetz verstößt. Die Art der Finanzierung der sogenannten öffentlich-rechtlichen, faktischen Staatsmedien mittels eines Beitrags (und nicht über Steuern wie in anderen Ländern üblich) steht bei Kritikern bereits seit Langem als "Zwangsgebühr" in Verruf.

Das Hauptargument: Die Berichterstattung sei einseitig bis propagandistisch, was sich insbesondere an gesellschaftlichen Reizthemen wie Flüchtlingskrise, Corona-Politik oder Russlandberichterstattung offenbare.

Die so finanzierten Medienhäuser kämen ihrem formalen Anspruch der Abbildung eines breiten Meinungsspektrums in der Realität nicht nach. Vielmehr würden Menschen mit "abweichenden" politischen und gesellschaftlichen Ansichten obendrein gezwungen, für etwas zu bezahlen, das sich gegen ihre ureigenen gesellschaftlichen Interessen oder persönlichen Einstellungen richte. Michel geht in einem Interview mit der Hessisch/Niedersächsischen Allgemeinen (HNA) auf diese Kritik ein und meint:

"Es gibt Statistiken, die zeigen, dass die Inhalte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht ausreichend sind hinsichtlich der Meinungsvielfalt."

Jedoch sei sie "keine Medienwissenschaftlerin, die das beurteilen kann", vielmehr gehe es ihr "allein um die Finanzierung". So stünden dem Staat verfassungsrechtlich grundsätzlich Steuern, Beiträge, Gebühren und Sonderabgaben als Finanzierungsvarianten zur Verfügung.

Hier hatte einst Ex-Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof den Rundfunkbeitrag mit der Kurtaxe verglichen, die man als Urlauber auch dann bezahlt, wenn man nicht in den Kurpark geht. Mit dem Rundfunkbeitrag zahle man entsprechend für das Recht auf Empfang, unabhängig davon, ob man dieses Recht in Anspruch nimmt oder nicht.

Bei Beiträgen, Gebühren und auch Sonderabgaben bedarf es laut Michel jedoch immer einer "besonderen individuellen Begründung", warum der Steuerpflichtige mit einer zusätzlichen Abgabe belastet wird. Dies sei der Fall etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen oder eben bei der Kurtaxe.

Es müsse sozusagen immer einen individuellen Vorteil geben, der sich aus der Inanspruchnahme (oder der Möglichkeit der Inanspruchnahme) einer öffentlichen Leistung ergibt. Ein solcher individueller Vorteil fehle jedoch beim Rundfunkbeitrag, denn hier gehe es eben nicht um individuelle Interessen, sondern um Interessen der Allgemeinheit. Michel führt aus:

"Dass es einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt, der die Meinungsvielfalt sichert, liegt jedoch nicht nur im individuellen Interesse, sondern gerade im Interesse der Allgemeinheit. Denn wie gefährlich es ist, wenn sich Menschen nur über ganz bestimmte Kanäle informieren und dann mit einem bestimmten Weltbild auf die Straße gehen, haben wir in den vergangenen Jahren gesehen."

Insofern könne der öffentlich-rechtliche Rundfunk nur über Steuern finanziert werden, nicht über Beiträge, Gebühren oder Sonderabgaben, so Michel. Und weiter:

"Eine Finanzierung über Steuern wäre (...) der einzige verfassungsrechtlich zulässige Weg, den auch das Bundesverfassungsgericht in vergangenen Rechtsprechungen vorgezeichnet hat. Die Richter sind der Meinung, dass ein Beitrag immer einer besonderen Begründung bedarf. Gibt es die nicht, ist der Beitrag verfassungswidrig. In einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Stromerzeugung heißt es, dass diese so wichtig sei wie das tägliche Brot. Dann könne das Finanzinstrument nur die Steuer sein. Das sehe ich hier auch so."

Auch wenn Michel im Interview mit der HNA nicht explizit darauf eingeht, so dürfte mit dem Konstrukt der "Interessen der Allgemeinheit" indirekt auch die Verwirklichung des Anspruchs nach fairer Abbildung eben aller relevanten gesellschaftlichen Positionen und Einstellungen verbunden sein, zumal die Wirtschaftsjuristin ja selbst darauf hinweist, dass dies derzeit nicht gegeben sei. Michel meint:

"Ich bin (...) überzeugt, dass man besser klarmachen muss, für was der öffentlich-rechtliche Rundfunk steht und was es bedeuten würde, wenn er wegbricht. Würde man ihn über den Steuerhaushalt finanzieren, wäre die Akzeptanz mit Sicherheit höher als durch das Abbuchen von 19 Euro jeden Monat."

Quelle: RT DE

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